Newsticker September: Aktuelles aus der Prozessindustrie

Regierung erleichtert Brennstoffwechsel für Industriebetriebe

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12.09.2022

Wittenberg (dpa) *18:11 Uhr – Ammoniakhersteller SKW fährt Anlage wieder hoch: «Wir wärmen uns auf»

Einer der größten deutschen Produzenten von Düngemittel und dem Kraftstoffzusatz Adblue fährt nach rund dreiwöchigem Stillstand eine von zwei Anlagen wieder hoch. Produzieren werde die Anlage der SKW Stickstoffwerke Piesteritz im sachsen-anhaltinischen Wittenberg aber noch nicht wieder umgehend, sagte ein SKW-Sprecher am Montag. «Jeder Sportler wärmt sich auf, bevor er 100 Meter sprintet. Wir wärmen uns auf», erklärte er. Der Startschuss für die Herstellung falle dann, wenn die Politik ein verlässliches Zeichen sende.

Ein solches Zeichen könnte seinen Angaben zufolge sein, wenn die SKW von der Gasumlage befreit werde oder die umstrittene Umlage gänzlich abgeschafft werde. Angesichts der Gaskrise hatte das Unternehmen die Produktion von Ammoniak und Harnstoff gestoppt. Grund seien die extrem hohen Gaspreise und die Gasumlage, hatte ein Sprecher des Unternehmens gesagt. Die Energiekrise treffe SWK besonders hart, da die Produktion sehr viel Gas benötige. SKW müsse monatlich voraussichtlich 30 Millionen Euro Gasumlage zahlen. Das sei finanziell nicht zu stemmen.

Die Harnstofflösung Adblue wird bei der Abgasnachbehandlung von Dieselmotoren eingesetzt und bewirkt eine Verringerung der ausgestoßenen Stickoxide um bis zu 90 Prozent. Nahezu jeder Lastwagen der Speditions-, Logistik und Transportbranche in Deutschland fährt laut BGL mit Diesel.

Brüssel (dpa) *17:40 Uhr – EU-Entwurf: Übergewinnabgabe für Öl und Gas zum Jahreswechsel

Energie-Firmen aus dem Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor in der EU könnten schon zum Jahreswechsel eine Sonderabgabe auf ihre zuletzt drastisch gestiegenen Gewinne zahlen müssen. Wie aus einem Entwurf für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission hervorgeht, soll das Geld unter anderem dazu verwendet werden, Verbraucher und energieintensive Industrien zu entlasten. Der Beitrag soll rückwirkend auf die Gewinne des fiskalischen Jahrs 2022 gezahlt werden, heißt es in dem vorläufigen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wie hoch der Beitrag sein soll, lässt der Text zunächst offen. Die EU-Kommission schlägt darin zudem verpflichtende Stromsparziele für Spitzenzeiten vor, zu denen der zu sparende Anteil auch noch festgelegt werden muss.

Die Energieminister der EU-Staaten hatten die EU-Kommission vergangene Woche damit beauftragt, ihren Notfallplan mit einer Reihe von Maßnahmen gegen die hohen Strompreise in Gesetzesform umzusetzen. Die Behörde von Ursula von der Leyen will ihre Vorschläge in dieser Woche präsentieren.

Lücken gibt es im Papier auch noch bei der vorgesehenen Abschöpfung übermäßiger Gewinne bestimmter Stromproduzenten. Anders als bei der Solidaritätsabgabe für fossile Energie geht es hier um Unternehmen, die aus billigeren Quellen als Gas Strom produzieren – etwa Wind, Sonne oder Atomkraft. Sie sollen ihren Erlös ab einem bestimmten Preis pro Megawattstunde abgeben. Die Obergrenze soll in allen EU-Ländern gelten – ihre Höhe ist aber noch offen. In vorherigen Entwürfen lag die Erlösobergrenze bei 200 Euro pro Megawattstunde.

Hintergrund ist, dass viele Produzenten wegen der sehr hohen Gaspreise, an denen sich der Strompreis derzeit insgesamt orientiert, besonders hohe Gewinne erzielen. Diese sollen unabhängig vom Handelsplatz oder vom Transaktionszeitraum abgeschöpft und an Verbraucher umverteilt werden.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Endkundenstrompreise nicht nur für Verbraucher, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen vom Staat vorübergehend gedeckelt werden können. Die verschiedenen Maßnahmen sollen zudem zunächst nur bis Ende März 2023 gelten, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

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