Newsticker Januar: Aktuelles aus der Prozessindustrie

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23.01.2024

Frankfurt/Main (dpa/lhe) *15:50 Uhr – Schadensersatz nach Covid-Impfschäden – Entscheidung im Februar erwartet

Im Prozess um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach diversen Covid-Impfschäden will das Landgericht Frankfurt am 14. Februar eine Entscheidung verkünden. Am Dienstag vernahm die Zivilkammer in einer ersten Verhandlung die Klägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie gibt an, seit ihrer Covid-Impfung an akuten Herzbeschwerden, Leistungseinbußen und Konzentrationsschwächen zu leiden. Vor Gericht verlangte sie die Zahlung von 150.000 Euro sowie Auskünfte über die Entwicklung des Impfstoffes des beklagten Unternehmens, die ihr nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zustehen würden.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.

Die Patientin macht allein den Impfstoff des Mainzer Pharmaunternehmens Biontech und dessen Nebenwirkungen für ihre gesundheitlichen Beschwerden verantwortlich. In ihrer knapp zweistündigen Vernehmung schilderte sie diese vor Gericht ausführlich. Bereits im Vorfeld des mehrfach vertagten Prozesses hatte sie auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte großen Wert gelegt, so dass in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt wurde. Ob das Gericht im Februar bereits ein abschließendes Urteil verkünden oder aber mit Beweisbeschlüssen weiterverhandeln wird, ist derzeit noch unklar.

Der Prozess sollte im April vergangenen Jahres als erster Prozess gegen einen Impfstoffhersteller beginnen. In der Zwischenzeit waren bereits andere Prozesse ähnlicher Art verhandelt und Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen worden. In einem ähnlichen Prozess wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung ist am Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz ebenfalls im Februar ein Verkündungstermin angesetzt.

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