Mainz/Berlin (dpa/lrs) *16:55 Uhr – Wirtschaft gehen die Pläne für Strompreissenkung nicht weit genug
Der rheinland-pfälzischen Wirtschaft gehen die Pläne der Bundesregierung für eine Absenkung des Strompreises nicht weit genug. «Es ist zunächst eine gute Nachricht, dass sich die Bundesregierung nun endlich darauf verständigen konnte, die Wirtschaft durch eine Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß zu entlasten», sagte der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU), Karsten Tacke, am Donnerstag in Mainz.
«Klar ist aber auch, dass der rheinland-pfälzische Industriestandort überdurchschnittlich energieintensiv ist und deshalb auf deutliche Entlastungen angewiesen ist.» Ob das Maßnahmenpaket insgesamt dazu geeignet ist, den Standort in der Fläche zu sichern, werde sich daher erst noch zeigen. «Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, dass sie die Wirksamkeit der Maßnahmen genau beobachtet und, falls nötig, das Thema wieder auf die Agenda setzt.»
Ähnlich äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Rheinland-Pfalz: Die Senkung der Stromsteuer sei ein Befreiungsschlag für Industrie und produzierendes Gewerbe, erklärte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das sei auch eine vernünftigere Lösung als ein Industriestrompreis für einen kleineren begrenzten Empfängerkreis. «Allerdings hätten wir uns noch mehr Konsequenz und Mut gewünscht, die Senkung der Stromsteuer für alle Kundinnen und Kunden umzusetzen.»
Wünschenswert wäre auch eine dauerhaft tragfähige Reform der Steuern und Abgaben auf Energie generell, erklärte Liebing. Gerade die Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen sollte bis Ende März nächsten Jahres bei sieben Prozent gesenkt bleiben, damit auch private Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten.
Die Bundesregierung will den Strompreis für die Wirtschaft durch eine Steuerreform drücken. Geplant ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unter anderem eine deutliche Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe und eine Ausweitung der bisherigen Strompreiskompensation für Konzerne, die besonders unter hohen Strompreisen leiden.
Die geplante Senkung der Stromsteuer soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. «Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann», teilte die Bundesregierung in Berlin mit.
London (dpa) *16:49 Uhr – Shell verklagt Greenpeace wegen Protests auf Ölplattform
Weil sich eine Gruppe von Greenpeace-Aktivisten auf See Zugang zu einer fahrenden Ölplattform verschaffte, hat der Ölkonzern Shell die Umweltschutzorganisation auf Schadenersatz verklagt. Wie Greenpeace am Donnerstag mitteilte, beläuft sich die geforderte Summe auf umgerechnet rund acht Millionen Euro.
Shell teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, man habe das Recht, die durch den Protest entstanden erheblichen Kosten einzufordern, äußerte sich aber nicht zu der geforderten Summe. Einem Bericht des britischen Nachrichtensenders Sky News zufolge soll sich die Forderung, die am Londoner High Court geltend gemacht werden soll, auf 1,7 Millionen Pfund (1,95 Mio Euro) belaufen. Weitere 5,3 Millionen Pfund werden demnach von einem US-amerikanischen Öl- und Gasunternehmen verlangt.
Bei der Protestaktion im Januar hatten sich mehrere Aktivisten in kleinen Booten einer fahrenden Ölplattform genähert und diese bestiegen. Der Vorfall spielte sich Berichten zufolge in der Nähe der Kanarischen Inseln ab. Die Aktivisten blieben demnach an Bord der Plattform, bis sie ihr Ziel in Norwegen erreichte.
Greenpeace bezeichnete Shells Vorgehen als «Einschüchterungsklage» und warf dem Konzern vor, legitimen Protest unterdrücken zu wollen. Man werde sich dem aber nicht beugen. Shells Pläne, «nach neuen klimaschädlichen fossilen Brennstoffen zu bohren, bedeutet eine Katastrophe für das Leben, die Wohnungen und Arbeitsplätze von Menschen», hieß es in einem Greenpeace-Post auf X (vormals Twitter), verbunden mit einem Spendenaufruf.
Stand: 08.12.2025
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Das Unternehmen teilte mit, man respektiere das Demonstrationsrecht, es müsse aber sicher und gesetzeskonform ausgeübt werden. «Ein sich bewegendes Schiff von 72.000 Tonnen auf See zu besteigen, war rechtswidrig und extrem gefährlich», hieß es in einer Mitteilung. Man wolle mit der Klage die erheblichen Kosten reinholen, die Shell und seinen Vertragspartnern etwa durch Sicherheitsmaßnahmen entstanden seien.