Newsticker Juni: Aktuelles aus der Prozessindustrie

Deutschland darf rund drei Milliarden in Wasserstoffnetz investieren

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14.06.2024

Heidenheim (ots) *11:02 Uhr – Voith gründet Wasserstoff-Joint-Venture mit chinesischem Technologiekonzern und Automobilzulieferer Weifu

Der Technologiekonzern Voith hat im Bereich Wasserstoff großes Wachstumspotenzial erkannt. Hierfür wurde bereits im April 2024 mit der Voith Hystech ein eigenes Tochterunternehmen gegründet.

Am 13.06.2024 unterzeichnete Voith eine strategische Kooperationsvereinbarung mit der chinesischen Weifu Group, inklusive der Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen. Beide Unternehmen wollen gemeinsam an Forschung, Entwicklung, Produktion und Anwendung der Wasserstoffspeichersysteme arbeiten. Eines der Joint Ventures ist für den globalen Markt (ohne China) ausgelegt. Voith ist hier kontrollierender Mehrheitseigentümer mit der Voith Hystech am Standort Garching nahe München. Das zweite Joint-Venture für den chinesischen Markt wird mehrheitlich von Weifu geführt.

Für Voith sei Weifu der ideale, ergänzende Partner, der einerseits das entsprechende Know-how im Bereich Skalierung von Automotive Anwendungen und Lieferketten mitbringt, und andererseits den wichtigen Zugang zum chinesischen Markt bietet. Außerdem ist Weifu bereits seit einigen Jahren im Bereich Wasserstoff aktiv. Aufgrund der hohen Marktdynamik und des Investitionsbedarfs sei für Voith eine Partnerschaft der notwendige nächste Schritt, um die Entwicklungen im Bereich Wasserstoff weiter zu forcieren und die großen Marktpotenziale zu heben.

Die genannte Vereinbarung wurde mit Hilfe des deutschen Unternehmens Bosch geschlossen, das bereits seit Anfang 2022 gemeinsam mit Weifu an der Entwicklung von Wasserstoff-Brennstoffzellen forscht und selbst bei Weifu strategische Anteile hält. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung einschließlich der Gründung der beiden Gemeinschaftsunternehmen wird für das 4. Quartal 2024 erwartet und steht unter dem Vorbehalt, dass alle behördlichen Genehmigungen erteilt werden und weitere übliche Vollzugsbedingungen erfüllt sind.

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