Anbieter zum Thema
16.03.2022
Ludwigshafen (dpa/lrs) *18:50 Uhr – Ein Verletzter nach Austritt von Chlorgas auf BASF-Gelände in Klinik
Bei einem Arbeitsunfall auf dem BASF-Werksgelände in Ludwigshafen ist ein Mitarbeiter einer externen Firma durch Chlorgas verletzt worden. Er sei vorsorglich zur weiteren Beobachtung in eine Klinik gebracht worden, teilte der Konzern am Mittwoch mit. Zuvor sei aus einer Anlage im Werksteil Süd aus bislang unbekanntem Grund eine geringe Menge Chlor ausgetreten.
Rund ein Dutzend weitere Mitarbeiter von zwei externen Unternehmen sowie von Werkschutz und Feuerwehr seien deswegen ebenfalls von einem Arzt untersucht worden, hätten später aber ihre Arbeit fortsetzen können. Nur im unmittelbaren Umfeld der betroffenen Anlage seien leicht erhöhte Chlorwerte gemessen worden, aber nicht außerhalb des Werksgeländes. Chlor ist beim Einatmen giftig und kann außerdem Augen und Haut reizen.
München (dpa) *17:31 Uhr – Nach Pharma-Skandal: Prozess um Blutdrucksenker Valsartan
Rund vier Jahre nach dem Rückruf einiger Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan wird der Pharma-Skandal an diesem Donnerstag (13 Uhr) ein Fall für die nächste Justiz-Instanz: Ein Mann klagt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München auf Schmerzensgeld und Auskunft, weil er nach der Einnahme eines Mittels mit Valsartan an Krebs erkrankte. Er geht davon aus, dass das Medikament diesen Tumor verursacht hat.
Der Skandal machte 2018 Schlagzeilen: Damals wurde bekannt, dass viele Mittel gegen Bluthochdruck, die auf dem Wirkstoff Valsartan basieren, mit dem potenziell krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigt sind. Einige Chargen wurden zurückgerufen. Der Ausgangs-Wirkstoff für die damals vom Markt genommenen Arzneimittel kam von einem chinesischen Produzenten. Das gilt auch für das Mittel, das der Kläger einnahm.
Das Landgericht München I hatte seiner Forderung nach Auskunft im vergangenen Jahr stattgegeben - allerdings nur zum Teil (23 O 8725/20 vom 19.10.2021). Er und auch das beklagte Pharmaunternehmen legten Berufung gegen das Urteil ein, darum kommt es nun zur Verhandlung in der nächsten Instanz.
Paris (dpa) *17:27 Uhr – Pharmakonzern Merck muss in Frankreich Schadenersatz zahlen
Der deutsche Pharmakonzern Merck muss in Frankreich Schadenersatz wegen einer Änderung der Rezeptur seines Schilddrüsenmedikaments Levothyrox zahlen. Das Kassationsgericht in Paris bestätigte am Mittwoch als höchste Instanz eine Entscheidung des Berufungsgerichts in Lyon. Demnach muss Merck jedem der über 3000 Kläger 1000 Euro Schadenersatz auszahlen. Diese hatten dem Konzern vorgeworfen, nicht ausreichend über die Nebenwirkungen der geänderten Zusammensetzung des Medikaments Levothyrox (dt. Benennung: Levothyroxin) informiert worden zu sein.
Das Kassationsgericht kam zu dem Schluss, dass der Pharmahersteller aus Darmstadt auf dem Beipackzettel zwar wie erforderlich die neuen Inhaltsstoffe genannt hatte. Das Kleingedruckte sei aber nicht ausreichend gewesen, um die Patienten über die geänderte Rezeptur zu informieren. Diese hätten ohne die Information den Nebenwirkungen nicht begegnen und sich an einen Arzt wenden können. Insofern hätten sie einen immateriellen Schaden erlitten.
Der Pharmakonzern hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Ärzte und Apotheker sowie Merck selbst hätten aufgeklärt, erklärte der Konzern. Nach Angaben von Merck hat die große Mehrheit der Betroffenen den Übergang auf die neue Mixtur gut überstanden.
Merck hatte die neue Zusammensetzung auf Bitte der französischen Behörde für Arzneimittelsicherheit ANSM entwickelt. Diese neue Formel war von Ende März 2017 an in Apotheken erhältlich. Einige Patienten hatten sich über unerwünschte Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Haarausfall oder Gewichtszunahme beschwert. Rund drei Millionen Menschen sind in Frankreich auf das Medikament angewiesen.
Genf (dpa) *14:19 Uhr – Kompromiss bei Patentschutzlockerung für Corona-Impfstoff
Nach monatelangem Ringen zeichnet sich in der Welthandelsorganisation (WTO) ein Kompromiss über die begrenzte Freigabe von Patenten für Corona-Impfstoffe ab. Eine prinzipielle Einigung erzielten die Europäische Union, Indien, Südafrika und die USA, wie WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala am Mittwoch in Genf mitteilte. Dem Vernehmen nach soll die Freigabe der Patente zeitlich und auf Länder beschränkt bleiben, die bestimmte Kriterien erfüllen. Die genauen Einzelheiten waren noch unklar. Zudem müssen die 164 WTO-Mitglieder zustimmen. In der WTO wird im Konsens entschieden.
Mit einer Patentaufhebung sollen Hersteller in ärmeren Ländern in der Lage sein, selbst Corona-Impfstoffe herzustellen. Die Pharmaindustrie hatte argumentiert, die Produktion sei viel zu kompliziert, sie habe alle infrage kommenden Partner bereits selbst eingebunden, und es werde inzwischen ohnehin ausreichend Impfstoff hergestellt.
Die EU und andere Länder hatten den Vorschlag von Indien und Südafrika von Ende 2019, den Patentschutz vorübergehend aufzuheben, monatelang blockiert. Sie argumentierten, Pharmahersteller könnten nur dann Geld in Pharmaforschung investieren, wenn ein robuster Patentschutz ihnen im Falle eines Erfolgs auch Einnahmen garantiert.
(ID:48044246)