Newsticker August: Aktuelles aus der Prozessindustrie Niedriger CO2-Preis bremst Investitionen fürs Klima

Von Wolfgang Ernhofer 15 min Lesedauer

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Im ständig aktuellen Newsticker fasst die PROCESS-Redaktion das Geschehen in der Branche kompakt zusammen. Ob Chemie-, Pharma-, oder Lebensmittelindustrie, alle verfahrenstechnischen Themen werden – ebenso wie politische und wirtschaftliche Nachrichten zur Prozessindustrie – zusammengefasst.

(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

18.08.2026

München (dpa) *13:23 Uhr – Ifo: Niedriger CO2-Preis bremst Investitionen fürs Klima

Deutsche Industrieunternehmen würden nach einer Ifo-Umfrage mehr in klimafreundliche Technologien investieren, wenn der CO2-Preis höher und verlässlich wäre. «Für viele Unternehmen machen planbare CO2-Preise den Unterschied, ob sich etwa eine neue, klimafreundliche Anlage rechnet», schreibt Ifo-Forscher Mathias Dolls. «Die befragten Unternehmen investieren im Schnitt erst, wenn der Preis konstant über 90 Euro pro Tonne CO2 liegt. Bei zu starken Preisschwankungen investieren die Unternehmen nicht.»

Bei einem niedrigen CO2-Preis von etwa 50 Euro lehnen die befragten Firmen Klimaschutzprojekte im Schnitt ab, zeigt die Ifo-Studie unter 830 Industrieunternehmen. Steige der erwartete CO2-Preis auf 175 Euro, falle die Entscheidung klar zugunsten klimafreundlicher Investitionen aus. «Aktuell liegen die Preise des europäischen Emissionshandels von etwa 70 bis 90 Euro nahe an der Schwelle, an der ein durchschnittliches Industrieunternehmen in Deutschland beginnt, klimafreundlich zu investieren, aber ein großer Teil dürfte noch zögern», sagt Ifo-Forscher Gerome Wolf.

Neben der Höhe des CO2-Preises spielen laut Studie Preisschwankungen eine zentrale Rolle für Investitionsentscheidungen. Sobald Unternehmen mit hohen Schwankungen rechnen, warteten sie ab und investierten selbst bei einem hohen Durchschnittspreis nicht, so das Ifo. Verlässliche politische Bedingungen seien daher ausschlaggebend.

Der Emissionshandel in Europa, das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, steht im Zentrum heftiger Debatten. Dabei müssen Firmen Rechte zum Ausstoß klimaschädlicher Gase wie Kohlendioxid (CO2) nachweisen. Während etwa die Chemiebranche auf Lockerungen dringt, warnen manche Stahlkonzerne wie Salzgitter, die schon mit der Umstellung ihrer Produktion begonnen haben, vor einer Rolle rückwärts.

Die EU-Kommission hatte im Juli eine Abschwächung des Emissionshandels vorgeschlagen. Sie will, dass die Gesamtzahl verfügbarer Rechte für den Ausstoß klimaschädlicher Gase langsamer abnimmt. Zudem soll es in bestimmten Bereichen mehr kostenlose Zertifikate geben. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) pocht auf Entlastung für die Wirtschaft. «Die Reform des EU-Emissionshandels muss jetzt so ausgestaltet werden, dass wir industrielle Produktion und energieintensive Unternehmen langfristig in Deutschland halten können», sagte sie jüngst der Deutschen Presse-Agentur.

17.08.2026

Berlin (ots) *14:21 Uhr – Pharma Deutschland beantragt Streithilfe im Berufungsverfahren zur Kommunalabwasserrichtlinie

Pharma Deutschland hat beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Zulassung zur Streithilfe im Berufungsverfahren von Klagen gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) beantragt. Damit unterstützt der Verband die Berufung aller klagenden Pharmaunternehmen in den verbundenen Verfahren.

Die Kläger wenden sich gegen die Regelungen der Kommunalabwasserrichtlinie, nach denen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen. Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Generikaproduktion von großer Bedeutung. Denn Generika, die nahezu 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenversorgung darstellen, werden in großen Mengen benötigt, ihre Preise sind jedoch durch die bestehenden Erstattungs- und Regulierungssysteme weitgehend vorgegeben. Die zusätzlichen Kosten belasten die Unternehmen, sodass sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen könnten.

Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen am 18. Februar 2026 aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am 27. April 2026 Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen, dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen erfolgt.

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Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend, dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische Industrie aufwirft. Darüber hinaus betrifft das Berufungsverfahren grundlegende Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen einer EU-Richtlinie vorgehen können, die ihnen konkrete finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Der Antrag von Pharma Deutschland verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union.

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