Newsticker Juli: Aktuelles aus der Prozessindustrie

Verband: Chemieparks brauchen schnelle Hilfe bei Energiekosten

< zurück

Seite: 15/17

Anbieter zum Thema

13.07.2022

Dresden (dpa) *16:10 Uhr – Haftstrafe für Ingenieur wegen verbotener Russland-Exporte beantragt

Im Prozess wegen verbotener Exporte für russische Atom- und Chemiewaffenprogramme am Oberlandesgericht (OLG) Dresden will die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Ein Vertreter plädierte am Mittwoch auf dreieinhalb Jahre für den Ingenieur aus der Nähe von Leipzig. Sie sieht es als erweisen an, dass er mit Russland-Geschäften über Jahre gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hat, da Exporte nach der Krim-Besetzung 2014 Sanktionen unterlagen.

Dem 57-Jährigen sei bewusst gewesen, dass die technischen Geräte und Laborbedarf auch zur Erforschung und Herstellung biologischer oder chemischer Waffen sowie von Raketentechnik nutzbar sind, sagte der Bundesanwalt. Der mutmaßliche Chemiewaffeneinsatz bei der Bombardierung der ukrainischen Großstadt Mariupol durch die russischen Aggressoren im April zeige, wie ernst das Thema sei.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat der Angeklagte die Vorwürfe eher «bestritten, beschönigt, relativiert» als gestanden. Die Beweislage sei eindeutig: sichergestellte E-Mails, abgehörte Telefongespräche, Hinweise deutscher Geheimdienste, die im Prozess aber nicht öffentlich wurden. Spätestens ab Anfang 2020, nachdem seine Firma durchsucht wurde, müsse ihm klar gewesen sein, dass er Geschäfte praktisch direkt mit dem russischen Geheimdienst mache, zitierte der Bundesanwalt einen Ermittlungsrichter. Dennoch habe der Ingenieur weitere Exporte verschleiert, «mit hoher krimineller Energie».

Unter seinen Handelspartnern sind zwei Unternehmen in Jekaterinburg, die laut Bundesanwaltschaft enge Verbindungen zu russischen Geheimdiensten sowie Rüstungsfirmen haben. Hochrangige Mitarbeiter seien Geheimdienstler, die über eine Spedition in Berlin ein «konspiratives Beschaffungsnetzwerk» in Deutschland betrieben. Dazu zähle ein Unternehmer aus Augsburg (Bayern), der schon zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Der Verteidiger plädierte auf zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Es sei kein einziger Vorwurf nachgewiesen, die gestandenen Taten müssten «in einem anderen Licht» betrachtet werden, sagte er. Sein Mandant sei nicht vorbestraft, ein tadelloser Geschäftsmann, der vielen Menschen Arbeit gegeben und auch familiäre Verbindungen nach Russland habe. Im Bereich Medizin- und Pharmatechnik tätig, habe er von angeblicher Geheimdienst-Tätigkeit seiner teils langjährigen Partner nichts geahnt. Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.

Rostock (dpa) *15:56 Uhr – Raffinerie Schwedt soll mehr Öl über Hafen Rostock erhalten

Nach Aussage des zuständigen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), soll die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt bis zu drei Viertel ihres Öls über den Rostocker Hafen erhalten. Sein Ziel sei, «dass wir das innerhalb einer Zeit von zwei Jahren umsetzen können», sagte der Leiter der PCK-Arbeitsgruppe am Mittwoch in Rostock nach einer Besichtigung des dortigen Seehafens.

«Der Flaschenhals ist nicht der Rostocker Hafen.» Vielmehr müsse die bestehende Pipeline zwischen Rostock und Schwedt noch verbessert werden, etwa durch den Anschluss zusätzlicher Pumpen. Entsprechende Planungsarbeiten liefen. Derzeit könne man nach Aussage von Gutachtern 50 bis 55 Prozent des Bedarfs über die Leitung liefern.

Dank Mitteln zur Verbesserung des Ölflusses könne man zusätzlich sieben bis zehn Prozent herausholen. Das solle bis Ende des Jahres geschehen.

Zu möglichen zusätzlichen Lieferungen über Polen sagte Kellner, auch im östlichen Nachbarland gebe es zwar unterschiedliche Flaschenhälse.

«Jetzt zu sagen, es käme kein zusätzliches Öl über Polen, ist zu früh.» In der Diskussion stand in der Vergangenheit, Schwedt mit bestehenden Leitungen nicht nur über Rostock, sondern auch über den Hafen im polnischen Danzig zu versorgen.

(ID:48418155)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung