Mit 1,3 Milliarden Euro will Deutschland den Hochlauf von erneuerbarem Wasserstoff unterstützen. Die EU-Kommission hat die entsprechende Beihilferegelung genehmigt. Gefördert werden sollen neue Elektrolyseure, die Wasserstoff in den „Danish Hydrogen Backbone 1“ einspeisen und Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz versorgen.
Die EU-Kommission genehmigt eine deutsche Beihilferegelung über 1,3 Milliarden Euro, um den Ausbau erneuerbarer Wasserstoffproduktion und neuer Elektrolysekapazitäten zu unterstützen.
Die Europäische Kommission hat eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie soll die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument „Auctions-as-a-Service“ (Auktionen als Dienstleistung) der Europäischen Wasserstoffbank im Rahmen der 2026 abgeschlossenen Auktion unterstützen. Die deutsche Regelung wird nach Auffassung der Kommission dazu beitragen, die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu beschleunigen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und die Ziele der EU-Wasserstoffstrategie zu unterstützen.
Deutschland hatte bei der Kommission eine geplante Regelung angemeldet, mit der die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument „Auktionen als Dienstleistung“ der Europäischen Wasserstoffbank gefördert werden soll. Mit der nun genehmigten Regelung sollen der Aufbau von bis zu 1000 Megawatt installierter Elektrolysekapazität und die Erzeugung von bis zu 10 Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff gefördert werden. Schätzungen zufolge dürfte dadurch die Emission von bis zu 55 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden.
Die Beihilfe öffnet Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung, die unter Aufsicht der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (Cinea) durchgeführt wird.
Im Rahmen der Regelung sollen Unternehmen gefördert werden, die den Bau neuer Elektrolyseure planen, aus denen erneuerbarer Wasserstoff in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ – ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse – eingespeist und an Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz geliefert wird. Mit den Beihilfen wird nicht nur die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt, sondern auch grenzüberschreitende Infrastruktur, die Quellen für erneuerbaren Wasserstoff in der Nordsee mit Großabnehmern verbindet.
Die Beihilfen im Rahmen der Regelung werden in Form von direkten Zuschüssen je Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gewährt. Die Empfänger müssen die Einhaltung der EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nachweisen.
Die Kommission hat die deutsche Regelung geprüft und nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Aus ihrer Sicht ist die Förderung notwendig und geeignet, um die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff voranzubringen. Die Unternehmen würden die geplanten Investitionen ohne öffentliche Unterstützung voraussichtlich nicht umsetzen.
Zugleich sieht die Kommission den Wettbewerb in der EU nicht übermäßig beeinträchtigt. Dafür sollen unter anderem die Auswahl der Projekte über eine Ausschreibung und die Begrenzung der Förderung auf das notwendige Maß sorgen. Gefördert werden nur Projekte, die erneuerbaren Wasserstoff in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ einspeisen und an Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz liefern. Die Kommission erwartet davon zudem positive Effekte für Umwelt und Energiewende.
Die Europäische Wasserstoffbank ist eine Initiative, die die heimische Erzeugung und die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff in die EU erleichtern soll. Ziel ist es, die Investitionslücke zu schließen und die Verbraucher an die künftige Versorgung mit erneuerbarem Wasserstoff anzubinden, um das angestrebte Ziel von 20 Millionen Tonnen bis 2030 zu erreichen und so zu den Repower-EU-Zielen und zum Übergang zur Klimaneutralität beizutragen.
Stand: 08.12.2025
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