Energiemanagement

Energiemanagement lohnt sich jetzt doppelt: So profitieren Sie von lukrativen Fördermitteln

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Steuerliche Rückvergütung durch den Spitzenausgleich (SpaEfV)

Bestimmte Branchen profitieren von dem sogenannten „Spitzenausgleich“, bei dem die Energie- und Stromsteuer“ erlassen oder erstattet wird, wenn sie eine ISO 50001-Zertifizierung oder ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) vorweisen können.

Unternehmen aus den Bereichen Bergbau/Steine und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Bau können von einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder Erlassung der Strom- und Energiesteuer profitieren. Je nach Ausgangslage sind bis weit über 10.000 Euro Steuerrückerstattung pro 1GWh eigenverbrauchten Strom möglich.

EEG Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Diese finanziellen Erleichterungen kommen nur für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen in Frage. Diese müssen unter anderem einen Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr haben. Wer von der EEG-Ausgleichsregelung profitieren will, muss ebenfalls ein Energiemanagementsystem, wie beispielsweise nach der ISO 50001 bzw. ein alternatives System gemäß SpaEfV, nachweisen.

Was sollten Unternehmen beachten?

Wer eine Förderung im Rahmen der SpaEfV oder des EEG erhält, sollte bedenken, dass für die oben genannten Förderungen von Energiemanagementsystemen nur noch eingeschränkt eine Antragsberechtigung besteht. Unternehmen sollten daher abwägen, welcher Weg für sie am lukrativsten ist. Dabei gilt es zunächst folgende wichtige Fragen zu klären: Gehört das Unternehmen dem produzierenden Gewerbe an? Wie hoch sind die Energieverbräuche und zählt es zu den großen oder mittelständischen Unternehmen? Auf Basis der Antworten kann ein Unternehmen zunächst abschätzen, welche Möglichkeiten überhaupt in Frage kommen.

Weitere Informationen zu diesen Themenfeld beimTÜV Rheinland.

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