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Praxisbeispiel bei GF Automotive
Die Division GF Automotive, Teil der internationalen Unternehmensgruppe Georg Fischer, die Gussteile für die Automobilindustrie entwickelt und produziert, hat in ihrem Nachhaltigkeitsbericht 2011 ein Ziel veröffentlicht – und liegt voll im Plan: Reduktion der CO2-Emissionen aus der Produktion um mindestens 20%. Allein 1400 Tonnen CO2 können durch Abwärmenutzung aus Schmelzöfen vermieden werden.
Am Produktionsstandort Singen beispielsweise wird die Ofen-Abwärme mittels Thermoölkreislauf durch ein angrenzendes Lebensmittelwerk genutzt, rund zwei Drittel des kompletten Energiebedarfs werden so abgedeckt. Die Durchflussmessung erfolgt durch Blenden.
Da der Standort Singen erstmalig am Emissionshandel teilnimmt, müssen sämtliche Abwärmemengen dokumentiert werden. Der Kalibrierservice von Endress+Hauser führte bei den betroffenen Messstellen zunächst eine Bewertung hinsichtlich geeigneter Kalibrierverfahren durch. Da der Kreislauf nicht unterbrochen werden konnte und die Blende nicht ausgebaut werden sollte, kam eine Nasskalibrierung der Blende nicht in Frage.
Nach Abstimmung mit GF Automotive kam ein Alternativverfahren zum Tragen: Ohne Prozessunterbrechung wurden die zur Blende zugehörigen Differenzdruck- und Temperaturmessungen kalibriert und die gesamte Durchflussmesseinrichtung einer Plausibilitätsprüfung durch eine Clamp-On Ultraschall-Vergleichsmessung unterzogen.
Die Gesamt-Messunsicherheitsberechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Blendendaten, der Einbausituation der Blende sowie der Ergebnisse der Druck- und Temperaturkalibrierung. Zusätzlich zu den einzelnen Kalibrierzertifikaten erhielt Georg Fischer eine individuelle Gesamtgenauigkeitsberechnung. Die Kalibrierungen und Berechnungen erfolgen nun in regelmäßigen Abständen. So ist GF Automotive gut gerüstet, um alle Tätigkeitsdaten rückführbar dokumentieren zu können.
Literatur
[1] Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
[2] Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG), Ausfertigungsdatum: 21.07.2011, Bundesministerium der Justiz
[3] Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen für stationäre Anlagen in der 3. Handelsperiode (2013-2020), Stand: 05.2012, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
[4] Monitoring-Verordnung: Was ist neu ab 2013?, Stand: 12.03.2012, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
* Der Autor ist Marketingmanager Life Cycle Management, Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co. KG, Weil am Rhein.
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