Newsticker Dezember: Aktuelles aus der Prozessindustrie

Arzneihersteller Stada hat Russland-Geschäft abgespalten

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19.12.2023

Mannheim (dpa) *20:05 Uhr – Südzucker will Cropenergies komplett erwerben und von Börse nehmen

Der Nahrungsmittelkonzern Südzucker will seine strauchelnde Tochter Cropenergies komplett übernehmen und anschließend von der Börse nehmen. Das Unternehmen kündigte am Dienstagabend ein Delisting-Erwerbsangebot für alle noch nicht Südzucker gehörenden Aktien an. Der Angebotspreis dürfte bei 11,50 Euro in bar je Anteilschein liegen. Am Dienstag war das Papier bei 6,81 Euro aus dem Handel gegangen.

Durch den Erwerb von 4,87 Prozent an Cropenergies von der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft am Dienstag liege der Anteil von Südzucker nun bei 74,06 Prozent, hieß es weiter. Vorstand und Aufsichtsrat beider Unternehmen unterstützen den Schritt. Während sich der Mutterkonzern zuletzt optimistisch über die Geschäftsaussichten geäußert hatte, fiel die Tochter mit Prognosesenkungen negativ auf.

Cropenergies war im September 2006 an die Börse gegangen. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben der führende europäische Hersteller von nachhaltig erzeugtem, erneuerbarem Ethanol.

München (dpa) *15:25 Uhr – Bundesgericht erklärt Corona-Impfstoffpatent von Curevac für nichtig

Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Das Unternehmen kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen – allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung.

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