Im ständig aktuellen Newsticker fasst die PROCESS-Redaktion das Geschehen in der Branche kompakt zusammen. Ob Chemie-, Pharma-, oder Lebensmittelindustrie, alle verfahrenstechnischen Themen werden – ebenso wie politische und wirtschaftliche Nachrichten zur Prozessindustrie – zusammengefasst sowie manche Kuriosität.
Im Schadenersatz-Streit zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech um ein Corona-Impfstoffpatent hat das Landgericht Düsseldorf wie erwartet sein Urteil vertagt. Der Rechtsstreit werde ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über den Rechtsbestand des strittigen Patents entschieden habe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Ursprünglich war das Urteil des Landgerichts für Donnerstag geplant.
Das Bundespatentgericht hatte vergangene Woche das strittige Curevac-Patent für nichtig erklärt. Es hatte damit einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech stattgegeben. Curevac hatte daraufhin angekündigt, beim Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Curevac hatte das strittige Patent 2007 beantragt und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten erteilt bekommen. Dabei geht es um ein Verfahren, das die Nachteile von Impfstoffen mit dem Botenmolekül mRNA überwinden und die Wirksamkeit erhöhen soll.
Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung mehrerer seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Curevac fordert dort «eine faire Entschädigung» für die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte, die Biontech und Pfizer bei der erfolgreichen Herstellung ihres Corona-Impfstoffs verwendet haben sollen.
Biontech hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und im Gegenzug vor dem Bundespatentgericht in München geklagt. Das Unternehmen verlangte dort, das strittige Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Es beruhe nicht auf einer Erfindung.
Gegen vier weitere strittige Schutzrechte aus der Schadenersatz-Klage hatte Biontech bei Patentbehörden Einspruch eingelegt oder die Löschung beantragt. Diese Verfahren hatte das Landgericht bereits Ende September ausgesetzt, weil es zunächst die Entscheidungen der Patentbehörden abwarten will.
24.12.2023
Hollister (dpa) *13:53 Uhr – Bayer gewinnt nach Durststrecke wieder Glyphosat-Fall in USA
Nach einer Reihe von Niederlagen hat Bayer einen Glyphosat-Rechtsstreit in den USA gewonnen. Die Entscheidung eines Geschworenengerichts in San Benito County im Bundesstaat Kalifornien bestätige, dass der Unkrautvernichter Glyphosat «nicht für die Krankheit des Klägers verantwortlich ist», wie Bayer am Wochenende mitteilte. «Wir haben damit 10 der letzten 15 Prozesse gewonnen und sehen uns in der Strategie bestärkt, Klagen vor Gericht auszutragen.»
Der im Dax notierte Pharma- und Agrarchemiekonzern musste zuletzt mehrere Rückschläge verkraften, nicht nur vor Gericht, sondern auch bei der Entwicklung eines wichtigen Medikamentenkandidaten.
Erst vergangene Woche hatten eine US-Geschworenenjury im Bundesstaat Washington die Leverkusener im Rechtsstreit um angebliche Gesundheitsfolgen der seit Jahrzehnten verbotenen Chemikalie PCB zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt 857 Millionen US-Dollar (785 Millionen Euro) verpflichtet. Diese sollen ehemalige Schüler und Eltern einer Schule im Raum Seattle erhalten. Wie auch in anderen Fällen will Bayer gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Die PCB- und Glyphosatfälle sind ein Erbe des 2018 für über 60 Milliarden Dollar übernommenen US-Agrarchemiekonzerns Monsanto. Vor allem die Beilegung der Glyphosat-Streitigkeiten hat schon Milliarden verschlungen. Es gibt eine Debatte darüber, ob der Unkrautvernichter bei Menschen krebserregend wirkt. Bayer weist den Verdacht zurück.
23.12.2023
Bad Vilbel (dpa) *01:00 Uhr – Arzneihersteller Stada hat Russland-Geschäft abgespalten
Der hessische Pharmakonzern Stada hat sein Russland-Geschäft abgespalten. «Die Eigentümer von Stada haben sich kürzlich entschieden, das Russland-Geschäft der Stada auszugliedern und in eine eigene Gesellschaft zu übertragen, die unter dem Namen Nizhpharm unabhängig und eigenständig agiert», teilte das Unternehmen auf Nachfrage mit. Weitere Details zu der Neuordnung, über die zuvor die «Welt am Sonntag» berichtete, gab es nicht.
Sechs Jahre nach der Übernahme durch die Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven 2017 gab es bereits im Sommer Spekulationen über einen milliardenschweren Verkauf des Arzneikonzerns. Bei einem Deal könnte Stada, bekannt für Mittel wie Grippostad und Ladival, mit zehn Milliarden Euro oder mehr bewertet werden, hieß es damals. Im August hatte Stada-Chef Peter Goldschmidt der Deutschen Presse-Agentur gesagt, die Eigentümer befänden sich in einer Orientierungsphase, in der erste Sondierungsgespräche stattfänden.
Stand: 08.12.2025
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Das Russland-Geschäft von Stada, das zuletzt rund 15 Prozent zum Umsatz beitrug, wurde jedoch als eine der Hürden für einen Verkauf gesehen. Ein Kauf von Stada inklusive Russland-Aktivitäten galt zumindest für Interessenten aus Europa oder den USA kaum als vertretbar. Daher wurde schon länger über eine Abspaltung spekuliert. Stada hatte sich trotz des Kriegs in der Ukraine nicht aus Russland zurückgezogen und verwies stets auf die medizinische Versorgung der Menschen vor Ort.
Die Ausgliederung des Russland-Geschäfts könnte ein Vorgriff auf einen möglichen Verkauf oder Börsengang von Stada sein, die für 2024 erwartet werden, berichtete die «Welt am Sonntag» weiter. Die Abspaltung des Russland-Geschäfts sei bereits zum Ende des dritten Quartals vollzogen worden. Damit hätten die Stada-Eigentümer nun alle Optionen für einen möglichen Verkauf.