Maschinenrichtlinie Wie Sie mit der Maschinenrichtlinie komplexe Anlagen sicher in Verkehr bringen
In der EU ist die CE-Kennzeichnung Voraussetzung, um Maschinen und Anlagen in Verkehr zu bringen. Für komplexe verfahrenstechnische Anlagen, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen, gelten dabei besondere sicherheitstechnische Anforderungen. Grundlage ist die Maschinenrichtlinie, die seit 2010 Änderungen im Rahmen der Konformitätsbewertung mit sich bringt.
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Die technisch ausdifferenzierten, verfahrenstechnischen Anlagen in der chemischen Industrie zeichnen sich durch einen hohen Automationsgrad und eine Vielzahl an Subkomponenten aus. Beispiele für komplexe Maschinen und Anlagen sind Polymerisationsanlagen, Kunststoff- oder Gummimaschinen, Abfüll-, Misch- oder Entsorgungsanlagen. Diese bestehen aus mehreren Teilanlagen, die durch eine übergeordnete Steuerung miteinander verknüpft sind. Die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage hängt dabei wesentlich von Anlagenteilen ab, die als Ganzes sicher zusammenwirken müssen – unabhängig davon, ob einzelne Teilanlagen eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Gefährdungen an einer Teilanlage oder Komponente können durch das Vorliegen einer funktionalen oder steuerungstechnischen Verknüpfung übertragen werden. In diesem Fall sind vom Hersteller oder Inverkehrbringer sicherheitstechnische Maßnahmen im Hinblick auf die Gesamtanlage zu treffen. Da je nach Teilanlage oft unterschiedliche Richtlinien gelten, müssen häufig auch unterschiedliche Verfahren zur Konformitätsbewertung angewendet werden. Im Schadensfall drohen sonst rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatz.
Die Maschinenrichtlinie
Maßgeblich für die Konformitätsbewertung ist die Maschinenrichtlinie (MRL), die die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festlegt. Die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist seit Anfang 2010 in Kraft. Diese schließt im Gegensatz zur alten Maschinenrichtlinie neben vollständigen nun auch unvollständige Maschinen mit ein. Antriebssysteme, Elektromotoren oder Generatoren z.B. bilden für sich genommen keine vollständigen Maschinen. Das ist erst im Verbund mit anderen Maschinen und Komponenten der Fall. Um den Zusammenschluss unvollständiger Maschinen zu erleichtern, hat der Hersteller eine Einbauerklärung und Montageanleitung zu erstellen.
Mit Blick auf den Nachweis der Konformität können Hersteller von Maschinen mit geringerem Risiko die Konformitätsbewertung generell selbst vornehmen. Das schließt u.a. die Konformitätserklärung und das Anbringen der CE-Kennzeichnung ein. Dadurch trägt der Hersteller zwar die volle Verantwortung, wird jedoch für die Aspekte Sicherheit und Gesundheitsschutz sensibilisiert. Bei Maschinen mit erhöhtem Risiko wie Pressen, Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen sind Hersteller dagegen verpflichtet, eine benannte Stelle bei der Bewertung der Konformität hinzuzuziehen.
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