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Kern der Maschinenrichtlinie stellt die Risikobeurteilung über den gesam- ten Lebenszyklus dar. Von der Planung und Montage über den Betrieb, eingeschlossen Wartung und Instandsetzung bis hin zur Abschaltung und Demontage werden die Gefahren analysiert, die von der Maschine ausgehen können. Hierbei sind Eintrittshäufigkeit und Schadensausmaß zentral. Ziel ist, das Risikopotenzial aufzuzeigen und den sicherheitstechnischen Stand der Maschinen und Anlagen systematisch zu dokumentieren.
Neben der Maschinenrichtlinie sind im Rahmen der Konformitätsbewertung weitere Richtlinien einzuhalten, wie die Niederspannungsrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie und die Explosionsschutz-Richtlinie. Bei der Druckgeräte- und der Explosionsschutz-Richtlinie muss die Konformität von Komponenten generell durch benannte Stellen bescheinigt werden.
Schritt für Schritt zu Konformitätsbewertung
TÜV Süd Industrie Service unterstützt Hersteller und Inverkehrbringer von komplexen Maschinen und Anlagen bei der Konformitätsbewertung. Mithilfe eines mehrstufigen Compliance Prozesses (Konformitätsprozess) sollte bereits in der Planungsphase die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen der geltenden Richtlinien überprüft werden. So lassen sich Abweichungen frühzeitig erkennen und nachträgliche Änderungen und zusätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen vermeiden.
Dabei ist in einem ersten Schritt die komplexe Anlage in ihre Komponenten und funktionalen Teilanlagen zu zerlegen. Diese müssen dann einzeln auf Konformität mit den zugehörigen Normen und Richtlinien überprüft werden. Zu untersuchen sind außerdem die für die Sicherheit relevanten Wechselwirkungen, die durch das Zusammenwirken der Maschinen entstehen. Sind ein produktionstechnischer Zusammenhang oder eine sicherheitstechnische Verknüpfung gegeben, erfolgt die gemeinsame Risikobeurteilung aller Teilsysteme. Dabei werden sowohl die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinen und Anlagen überprüft, als auch eine Funktions- und Gefahrenanalyse vorgenommen.
Änderungen fließen in die Risikobewertung ein
Auch Änderungen an Maschinen beispielsweise durch Leistungssteigerungen, Funktionsänderungen oder Änderungen der Sicherheitstechnik werden untersucht, um so mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren und Handlungsoptionen zur Risikoreduzierung aufzuzeigen. Dazu zählen technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen wie Überwachungssysteme, persönliche Schutzausrüstungen oder die Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern.
Die Ergebnisse der Risikobeurteilung sind bereits bei der Planung und dem Bau der Maschinen und Anlagen zu berücksichtigen. Umgekehrt werden die Änderungen, die bei beim Bau der Maschinen vorgenommen werden, im Rahmen der Risikobewertung beachtet.
Darüber hinaus überprüfen die TÜV Süd-Experten die Betriebs- und Wartungsunterlagen für die Gesamtanlage sowie die technische Dokumentation auf Vollständigkeit, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit. Abschließend folgt die CE-Kennzeichnung. ●
* Die Autoren sind CE-Experten und Risikomanager der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in München.
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