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Verdunstungskühlanlagen unterliegen künftig neuen Prüfpflichten. (SGS)
42. BImSchV gegen Legionellen

Neue Überwachungspflichten für Betreiber von Kühlanlagen

Der Bundesrat hat einer neuen Überwachungspflicht für Verdunstungskühlanlagen zugestimmt. Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betrifft sowohl Kühltürme in Kraftwerken als auch kleinere Anlagen, die in Industriebetrieben und Bürogebäuden eingesetzt werden. Durch die gesetzliche Neuregelung soll die Bildung von gesundheitsschädlichen Legionellen in den Kühlanlagen verhindert werden.

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