Düsseldorf (dpa) *15:12 Uhr – Impfstoff-Patentstreit: Gericht will Amts-Entscheidungen abwarten
Im Streit um Corona-Impfstoff-Patente zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech hat das Landgericht Düsseldorf vier Verfahren ausgesetzt. Vor einer eigenen Entscheidung will das Gericht zunächst Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Europäischen Patentamtes abwarten.
Damit solle geklärt werden, ob die drei Gebrauchsmuster und das Patent zu Recht eingetragen wurden und weiterhin Bestand haben, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Gebrauchsmuster gelten als «schnelles Schutzrecht», das schon nach wenigen Wochen im Register eingetragen ist. Bei Patenten dauern Prüfung und Erteilung hingegen in der Regel mehrere Jahre.
Curevac hatte im Juli 2022 Klage gegen Biontech erhoben und «eine faire Entschädigung» für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen nicht. Biontech in Mainz weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei «originär», hatte das Unternehmen erklärt.
Laut Gericht hatte Biontech im November 2022 die Löschung der drei strittigen Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Darüber sei bislang nicht entschieden worden. Insoweit sehe die Kammer Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster, hieß es.
Gegen das strittige Patent hatte Biontech laut Landgericht im April 2023 Einspruch beim Europäischen Patentamt eingereicht. Auch darüber sei bislang keine Entscheidung ergangen. Die Kammer gehe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Einspruch erfolgreich sein werde, teilte das Gericht mit. Nach den Entscheidungen der Ämter will die zuständige Patentkammer über den Fortgang der Rechtsstreitigkeiten befinden.
Biontech wertete die Entscheidung des Gerichts, die Düsseldorfer Verfahren auszusetzen, als «wichtiges Signal». «Wir sind der Meinung, dass die heute besprochenen Patente und Gebrauchsmuster von Curevac nie hätten erteilt werden dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen», sagte eine Biontech-Sprecherin.
Curevac interpretierte die Vertagung ebenfalls als positiven Fingerzeig in seinem Sinne. «Die heutige Entscheidung lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden», erklärte Curevac-Chef Alexander Zehnder.
Bonn (dpa) *14:18 Uhr – Scholz: Falscher Umgang mit Chemikalien hat zu Krise geführt
Bundeskanzler Olaf Scholz hat anlässlich der Weltchemikalienkonferenz in Bonn den falschen Umgang mit Chemikalien und Chemieabfällen kritisiert. «Schwer abbaubare synthetische Chemikalien sind im Boden, im Wasser und in der Luft vorhanden.
Selbst in den entlegensten Winkeln unseres Planeten», sagte der SPD-Politiker in einer Videobotschaft am Donnerstag. Er zitierte die Weltgesundheitsorganisation, der zufolge die durch Chemikalien verursachte toxische Verschmutzung jedes Jahr Millionen von Menschenleben bedrohe, vor allem in Entwicklungsländern. Das weltweite Missmanagement von Chemikalien und Chemieabfällen habe zu einer Krise auf dem gesamten Planeten geführt.
Der Kanzler verwies aber auch darauf, dass die Verwendung von Chemikalien ein relevanter Bestandteil des modernen Lebens sei. «Wir profitieren von der Verwendung chemischer Produkte, sei es in der Landwirtschaft oder in der Medizin, in der Spitzentechnologie oder in der Textilindustrie, zu Hause in der Spülmaschine oder einfach beim Zähneputzen», sagte er. «Die chemische Industrie schafft gute Arbeitsplätze, auch hier in Deutschland, und ist ein unverzichtbarer Teil unserer globalen Wertschöpfungsketten.»
Auf der Weltchemikalienkonferenz in Bonn wird mit der Staatengemeinschaft diskutiert, wie der Umgang mit Chemikalien künftig weltweit sicherer gestaltet werden kann. Bislang sind die Regeln zum Umgang mit Chemikalien global ganz unterschiedlich. So wird beispielsweise - anders als in Deutschland - in einigen Regionen der Welt noch das giftige Schwermetall Blei verwendet.
Brüssel (dpa) *13:55 Uhr – Mangelnder Arbeitsschutz: EU-Kommission geht gegen Deutschland vor
Deutschland schützt Arbeitende nach Ansicht der EU-Kommission nur unzureichend vor gefährlichen Chemikalien.
Stand: 08.12.2025
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Nationale Grenzwerte für Schwefeldioxid und Acrylaldehyd seien bis zu viermal höher als der EU-Richtwert, teilte die Behörde am Donnerstag mit. «Obwohl Deutschland verbindliche Grenzwerte für die beiden Stoffe eingeführt hat, hat es die von der EU festgelegten Richtgrenzwerte und die ihnen zugrundeliegenden wissenschaftlichen Überlegungen nicht beachtet», hieß es in einer Mitteilung. Die Kommission eröffnete deshalb nun ein Verfahren gegen Berlin.
Die EU-Kommission überwacht, ob sich die EU-Staaten an europäisches Recht halten. Ist sie der Auffassung, dass Mitgliedsstaaten gegen EU-Recht verstoßen, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das mit einem Verfahren vor dem EuGH und einer Geldstrafe enden kann.
Das nun eingeleitete Verfahren begründete die Kommission unter anderem damit, dass Deutschland keine angemessene Erklärung dafür habe liefern können, warum die EU-Grenzwerte in Deutschland nicht umgesetzt werden könnten. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Schwefeldioxid reizt nach Angaben des Umweltbundesamtes die Schleimhäute und kann zu Atemwegsproblemen führen. Acrylaldehyd ist der EU-Chemikalienagentur ECHA zufolge ebenfalls gefährlich. Es verätzt demnach die Haut, schädigt Augen und kann beim Einatmen tödlich sein.
Im Streit um Corona-Impfstoff-Patente zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech will das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag erste Entscheidungen verkünden. Curevac wirft Biontech vor, bei der Produktion seines milliardenfach genutzten Impfstoffes Comirnaty Curevac-Patente verletzt zu haben. Biontech weist das zurück. Das Gericht will seine Entscheidungen zunächst in vier Fällen verkünden.
Curevac hatte im Juli vergangenen Jahres Klage gegen Biontec erhoben und «eine faire Entschädigung» für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen nicht.
Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei «originär». Biontech habe 2020 Comirnaty entwickelt und damit die Impfung von mehr als einer Milliarde Menschen weltweit ermöglicht. Dies habe Millionen von schweren Krankheitsverläufen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen verhindert.
In einem fünften Fall will das Düsseldorfer Gericht zunächst eine für Mitte Dezember angekündigte Entscheidung des Bundespatentgerichts abwarten. Dort hat Biontech beantragt, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. In diesem Streitpunkt will das Düsseldorfer Gericht seine Entscheidung deshalb erst am 28. Dezember verkünden.