Newsticker Februar: Aktuelles aus der Prozessindustrie

Klagen gegen CO-Pipeline nach 16 Jahren abgewiesen

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22.02.2023

Leipzig (dpa/lsw) *17:44 Uhr – Verhandlung zu Altlasten-Sanierung der «Kesslergrube» fällt aus

Im Revisionsverfahren zur Altlasten-Sanierung der früheren Mülldeponie «Kesslergrube» in Grenzach-Wyhlen fällt die für Donnerstag (23. Februar) angesetzte mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aus. Nach Angaben auf der Internetseite des Gerichts ist der Termin aufgehoben worden. Zu einem neuen Termin ist noch nichts bekannt.

Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der «Kesslergrube» im Kreis Lörrach zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden. BASF ist für einen relativ großen Teil der Fläche verantwortlich und setzt nun auf das Verfahren der Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen.

Weil die Technik umstritten ist, ging die Gemeinde Grenzach-Wyhlen juristisch gegen das Projekt vor und legte im Rechtsstreit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Auch der Umweltverband BUND im Südwesten zog vor Gericht. Er fordert, die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe zu entfernen. Das Revisionsverfahren könnte laut Bundesverwaltungsgericht «zur Klärung der Frage beitragen, ob die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans zulässig ist».

Ludwigshafen (dpa) *14:39 Uhr – Überraschender Vorstandswechsel bei BASF: Dubourg geht Ende Februar

Zwei Tage vor Vorlage der Geschäftszahlen für das abgelaufene Jahr hat der Chemiekonzern BASF einen überraschenden und kurzfristigen Wechsel im Vorstand gemeldet. Saori Dubourg werde das Unternehmen zum 28. Februar verlassen, teilte der Dax-Konzern am Mittwoch mit. Dubourg war 2017 in den Vorstand bestellt worden und zuletzt für die Unternehmensbereiche Monomers, Performance Materials und Petrochemicals sowie Intermediates verantwortlich. Zudem war sie für die Region Europa zuständig.

Sie verlasse BASF «im besten Einvernehmen», hieß es in einer knappen Mitteilung weiter. Mit Technologiechefin Melanie Maas-Brunner ist damit nur noch eine Frau im BASF-Vorstand. Nach Medienberichten galt Dubourg intern als Kritikerin der Chinastrategie und wurde zeitweise auch als mögliche Konzernchefin gehandelt.

Der Aufsichtsrat der BASF habe Stephan Kothrade mit Wirkung zum 1. März zum Mitglied des Vorstands bestellt, teilte der Konzern weiter mit. Das Unternehmen legt an diesem Freitag seine Zahlen für 2022 vor.

Düsseldorf/Ludwigshafen (dpa) *11:45 Uhr – «Handelsblatt»: BASF will Teil der Ammoniak-Produktion stilllegen

Der Chemiekonzern BASF will einem Bericht zufolge einen Teil seiner Ammoniak-Produktion in Ludwigshafen stilllegen. BASF betreibt am Standort bisher zwei Ammoniak-Anlagen. Die Produktion war 2022 wegen gestiegener Gaspreise gedrosselt worden. Die ältere der Anlagen wolle der Konzern nach Informationen aus Unternehmenskreisen nicht wieder in Betrieb nehmen, berichtete das «Handelsblatt» (Mittwoch). Demnach will der Konzern die Entscheidung am Freitag auf seiner Bilanzpressekonferenz bekanntgeben. BASF teilte dazu auf Anfrage mit: «Wir kommentieren die Aussagen im «Handelsblatt» beziehungsweise Marktgerüchte nicht.» Ammoniak wird zum Beispiel für die Herstellung von Dünger für die Landwirtschaft gebraucht.

Wegen hoher Kosten vor allem in Europa hat BASF ein Sparprogramm angekündigt. Im vergangenen Jahr hieß es, mehr als die Hälfte der Einsparungen wolle der Vorstand am Standort Ludwigshafen erreichen, wo BASF rund 39.000 seiner weltweit etwa 111.000 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei schloss man Stellenstreichungen nicht aus.

Das Unternehmen legt am Freitag seine Zahlen für 2022 vor. BASF hatte im Januar mitgeteilt, dass der Konzern wegen Abschreibungen auf das Russland-Geschäft seiner Fördertochter Wintershall Dea im vergangenen Jahr in die roten Zahlen gerutscht sei. Unter dem Strich häufte das Dax-Unternehmen den vorläufigen Zahlen zufolge demnach einen Verlust von rund 1,4 Milliarden Euro an.

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Leipzig (dpa) *10:32 Uhr – Rosneft-Klage: Bundesverwaltungsgericht überprüft Treuhandlösung

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft seit Mittwoch die Entscheidung des Bundes, die Kontrolle über zwei deutsche Töchter des russischen Energiekonzerns Rosneft zu übernehmen. Der Konzern hält die im September angeordnete Treuhandverwaltung seiner Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing für rechtswidrig. Die mündliche Verhandlung begann am Vormittag in Leipzig. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fällt, dürfte am Nachmittag klar werden.

Hintergrund ist der deutsche Verzicht auf russisches Rohöl nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Rosneft ist großteils in russischem Staatsbesitz. Die Töchter sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Sie importierten russisches Öl über die Druschba-Leitung und hatten nach Darstellung des Bundes kein Interesse, davon abzurücken. Zudem halten sie Anteile an weiteren Raffinerien in Deutschland. Der Bund begründete die Treuhandlösung mit Gefahren für die Versorgungssicherheit und für die Belieferung der PCK-Raffinerie. Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Verfahren erste und letzte Instanz.

Hannover (dpa/lni) *07:00 Uhr – Firmen können Anträge für Entlastung von Energiepreisen einreichen

Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen können von Donnerstag an Anträge zur Entlastung von den hohen Energiepreisen stellen. In einer ersten Tranche geht es dabei laut Wirtschaftsministerium um 100 Millionen Euro. Diese Summe soll die Belastungen aus dem vergangenen Jahr rückwirkend abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, sei eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Anträge können bis Ende März bei der NBank eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind laut Ministerium kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Gesamtausgaben für Energie – unabhängig von der Energieform – müssen von Juli bis Dezember vergangenen Jahres um mehr als 3000 Euro über dem doppelten Betrag im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2021 liegen. Zugleich müsse der Cashflow für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen – mindestens 2400 Euro.

Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können demnach über den Hilfsfonds erstattet werden. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei einer halben Million Euro. Da sich die genaue Zahl der Anträge und dadurch auch der Auszahlungen nur schwer vorhersagen lassen, könnten womöglich auch weniger als 80 Prozent ausgezahlt werden, hatte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) bei der Vorstellung des Programms im vergangenen Dezember gesagt.

Für dieses Jahr ist eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant – voraussichtlicher Start soll im Herbst sein. Ziel des weiteren Programms ist laut Ministerium, Unternehmen zu unterstützen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Für diese zweite Phase sind weitere 200 Millionen Euro eingeplant. Von den insgesamt 300 Millionen übernimmt laut Ministerium Niedersachsen zwei Drittel, der Bund ein Drittel.

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