Abwasser-Aufbereitung

Neue Erkenntnisse zum Abbau synthetischer Polymere befeuern Klärschlamm-Debatte

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Kläranlagenbetreiber, die ihre Schlämme bodenbezogen verwerten, haben als Hersteller und Inverkehrbringer eines Düngemittels die Garantenstellung für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorgaben inne. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, wenn sie die Polymere einsetzen, für die die Hersteller die Abbaubarkeit zusichern und in den Sicherheitsdatenblättern die Einhaltung der Vorgaben der DüMV ausweisen. Dies gilt solange, bis keine neuen Erkenntnisse oder grundlegend neuen Forschungsergebnisse zu einer anderen Beurteilung führen. Hans Walter Schneichel vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz (MUEEF) bestätigte diesen Sachverhalt in einem Beitrag im Mitgliederrundbrief des DWA-Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.

„Vor diesem Hintergrund ist eine bodenbezogenen Klärschlammverwertung unter Einsatz von kationischen Polyacrylamiden als Konditionierungsmittel über das Jahr 2016 hinaus möglich“, schrieb Schneichel in seiner Stellungnahme. Diese Auffassung vertritt auch die DWA.

Das Aus für die vielseitigen Hilfsstoffe?

Parallel hat der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen, der das BMEL durch gutachterliche Stellungnahmen berät, im Februar 2016 über mögliche Kriterien zur Anwendung synthetischer Polymere in der Landwirtschaft beraten und dem BMEL eine Begrenzung der eingesetzten Mengen empfohlen. Ob der Gesetzgeber diese Empfehlung in der angekündigten Novellierung der Düngemittelverordnung aufgreifen wird, ist offen. Sobald belastbare Kenntnisse eines solchen Vorgehens des BMEL vorliegen, wird die DWA hierzu informieren.

Auf Kläranlagen sind Polymere vielseitige Hilfsstoffe, um Klärschlämme mit hoher Effizienz einzudicken und zu entwässern. Sie gelten als ökotoxikologisch unbedenklich, was die Erkenntnisse aus dem Projekt des IME erneut bestätigen. Die DWA hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Regelungen zum Einsatz von Polymeren angemessen und praxistauglich gestaltet werden (siehe hierzu auch die DWA-Stellung¬nahme unter

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