Newsticker Februar: Aktuelles aus der Prozessindustrie

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20.02.2024

Amsterdam (dpa) *15:05 Uhr – Gericht: Russland muss Yukos-Aktionären 50 Milliarden zahlen

Im jahrelangen Milliardenstreit mit Altaktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos hat Russland eine entscheidende Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Amsterdam wies am Dienstag auch die letzten Einwände Russlands zurück und verurteilte das Land zur Zahlung von rund 50 Milliarden Dollar Schadenersatz an frühere Aktionäre. Damit wurde das Urteil eines internationalen Schiedsgerichtes von 2014 endgültig bestätigt.

Russland hatte die Entscheidung des Schiedsgerichts mit Sitz in Den Haag in mehreren Instanzen angefochten. Ende 2021 hatte das höchste Gericht der Niederlande die Sache dann aus Verfahrensgründen zurück an die Berufungsinstanz verwiesen. Dieses urteilte jetzt. Auch den neuen Einwand von Russland, die Aktionäre hätten Betrug verübt, wiesen die Richter als unfundiert zurück. Die früheren Aktionäre versuchen nun in verschiedenen Ländern, russisches Eigentum in Beschlag zu nehmen, um an ihr Geld zu kommen.

Der Öl-und Gaskonzern Yukos gehörte dem früheren Oligarchen Michail Chodorkowski, einem scharfen Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Russland hatte den Konzern 2006 für insolvent erklärt, weil Chodorkowski angeblich Milliarden Euro Steuern nicht gezahlt hatte. Der Konzern wurde zerschlagen. Chodorkowski saß zehn Jahre lang im Gefängnis. Doch Aktionäre klagten und forderten Schadenersatz. In diesem Amsterdamer Verfahren war Chodorkowski aber keine Partei.

Das internationale Schiedsgericht hatte 2014 den früheren Aktionären 50 Milliarden Dollar Schadenersatz (rund 46 Milliarden Euro) zugesprochen, weil Yukos zu Unrecht enteignet worden sei. Es hatte festgestellt, dass es darum gegangen sei, «Chodorkowski als potenziellen Rivalen von Präsident Putin auszuschalten und sich das Eigentum von Yukos anzueignen».

Emlichheim/Osnabrück (dpa/lni) *14:45 Uhr – Bußgeld für Erdölförderer wegen Bohrloch-Leckagen

Wegen eines Lecks auf einer Erdölbohrstelle in Emlichheim (Grafschaft Bentheim) hat der Bohrlochbetreiber Wintershall eine Geldbuße von 100.000 Euro zahlen müssen. Grund sei die Verletzung der Aufsichtspflicht gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, am Dienstag. Die Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter des Unternehmens seien im Sommer 2023 eingestellt worden. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Im Jahr 2019 war bekannt geworden, dass auf dem Förderfeld nahe der niederländischen Grenze zwischen 2014 und 2018 unbemerkt bis zu 220 Millionen Liter gesundheitsschädliches Lagerstättenwasser ausgetreten waren.

Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser seien bislang nicht festgestellt worden, sagte der Sprecher des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Eike Bruns. Als Reaktion auf den Austritt des Lagerstättenwassers habe das Land eine regelmäßige unabhängige Überprüfung der Bohrlöcher in Niedersachsen eingeführt.

Hannover (dpa/lni) *12:37 Uhr – Öl- und Gasspeicher sollen auf «grünen» Wasserstoff umgerüstet werden

In einigen Öl- und Gasspeichern in Niedersachsen soll künftig «grüner» Wasserstoff gelagert werden. Sogenannte Optionsmietverträge wurden von Unternehmen unterzeichnet, wie das Umweltministerium in Hannover am Dienstag mitteilte. Dabei geht es um bestehende Kavernen, in der Regel unterirdische Speicher, in Etzel in Ostfriesland.

Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sagte laut Mitteilung: «Die großvolumige Speicherung von grünem Wasserstoff ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen unserer Klimaschutzziele.»

Als «grün» wird Wasserstoff bezeichnet, der per Elektrolyse aus Wasser mit Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bei der Herstellung von grünem Wasserstoff entsteht kein Kohlendioxid als schädliches Treibhausgas.

Bundes- und Landesregierung sehen in grünem Wasserstoff einen Energieträger der Zukunft. Er soll Erdgas, Erdöl und Kohle bei der Erzeugung von Wärme und Strom ersetzen und Import-Abhängigkeiten verringern. Der größere Einsatz stößt oft noch an technische Grenzen.

Frankenthal (dpa) *12:23 Uhr – Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

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Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen vermeintlicher Impfschäden hat das Landgericht im pfälzischen Frankenthal abgewiesen. Die Klägerin hatte von dem Mainzer Pharmakonzern unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro gefordert, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an. Dabei handelt es sich um eine Verstopfung von Blutgefäßen in der Lunge. Außerdem leide sie seit der Impfung an einer Immunschwäche.

Dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war, konnte die Klägerin nach Auffassung der Zivilkammer aber nicht beweisen. Auch Beschwerden durch die behauptete Immunschwäche habe die Frau nicht hinreichend dargelegt. Die Erkrankung, die sie laut Gericht «V-Aids» (Vakzin-Aids) nannte, sei wissenschaftlich-medizinisch nicht anerkannt.

Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen – also über ein vertretbares Maß hinausgehen. Als der Impfstoff von Biontech vor der Zulassung ausführlich geprüft wurde, sei das Verhältnis von Risiko und Nutzen aber eindeutig positiv ausgefallen.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an anderen Gerichten wurden Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen. Neben Biontech wurden auch andere Hersteller auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt oder nicht ausreichend auf mögliche schädliche Folgen hingewiesen wurde. Eine Besonderheit gibt es bei der Kostenübernahme: Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Kosten übernehmen.

Betroffene von Impfschäden können sich auch an das Versorgungsamt ihres Bundeslandes wenden. Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Amt. Dabei geht es um Versorgungsleistungen wie Rentenzahlungen oder Heilbehandlungen, nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

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