Hamburg (dpa) *10:14 Uhr – Erneut Klage gegen Biontech wegen Impfschäden abgewiesen
Das Landgericht Hamburg hat erneut eine Klage gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech wegen möglicher Impfschäden abgewiesen. Die Klägerin habe nicht genügend ärztliche Unterlagen vorgelegt, um zu zeigen, dass der Wirkstoff geeignet ist, um diese Impfschäden auszulösen, sagte der Richter der Zivilkammer zur Urteilsverkündung.
Die Entscheidung ist nicht die erste in einem Hamburger Verfahren gegen Biontech. Im März war in der Hansestadt bereits eine ähnliche Klage gegen den Impfmittelhersteller abgewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Medizinerin hat einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte. Bundesweit sind dem Richter zufolge bereits rund 100 ähnliche Fälle verhandelt worden.
Die Hamburger Medizinerin hatte Biontech wegen möglicher Impfschäden nach drei Impfungen verklagt, weil sie eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert.
Abu Dhabi (dpa) *08:53 Uhr – Kunststoffhersteller Covestro vor Übernahme durch Araber
Der Kunststoffhersteler Covestro ist sehr wahrscheinlich in arabischer Hand. Der Ölkonzern Adnoc habe im Zuge seiner Übernahmeofferte fast 70 Prozent der Anteile an dem deutschen Konzern angeboten bekommen. Dies teilten das im Dax notierte Unternehmen und der Staatskonzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten am Montag in Abu Dhabi und Frankfurt mit. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle der Offerte von 50 Prozent plus eine Aktie deutlich übertroffen. Im Oktober war die Beteiligung mit 8,5 Prozent angegeben worden. Die behördlichen Freigaben stehen allerdings den Angaben zufolge noch aus. Die Konzernspitze von Covestro unterstützt das Angebot.
Aktionäre, die ihre Anteile bisher nicht angeboten haben, können die Offerte noch bis zum 16. Dezember annehmen, hieß es nun weiter. Die Araber bieten 62 Euro je Covestro-Aktie. Zuletzt lag der Kurs mit 57,72 Euro etwas unter diesem Gebot.
Die börsennotierten Anteile des Leverkusener Unternehmens werden bei der Offerte von Adnoc mit 11,7 Milliarden Euro bewertet. Das Unternehmen aus Abu Dhabi will über eine Kapitalerhöhung zudem neue Aktien im Umfang von knapp 1,2 Milliarden Euro von den Leverkusenern kaufen. Zusammen mit den Covestro-Schulden von rund drei Milliarden Euro summiert sich für Adnoc also alles auf rund 16 Milliarden Euro.
Ludwigshafen (dpa/lrs) *03:41 Uhr – Trotz Einsparungen: BASF bekennt sich zu Stammwerk
Trotz eines Sparprogramms mit Stellenabbau bekennt sich der Chemiekonzern BASF zum Stammwerk in Ludwigshafen. «Es wird keine erfolgreiche BASF-Gruppe ohne einen starken Standort Ludwigshafen geben», sagte Standortleiterin Katja Scharpwinkel in der pfälzischen Stadt. Die Unternehmensleitung versuche, ihre Pläne transparent zu kommunizieren. «Wir erklären, warum wir das tun», betonte die Arbeitsdirektorin. Man spüre in der Belegschaft Verunsicherung, aber auch Verständnis. «Jeder weiß, dass wir nicht nur in Ludwigshafen, sondern in ganz Deutschland vor Herausforderungen stehen.»
Einsparungen von rund einer Milliarde Euro bis Ende 2026 sollen den Standort Ludwigshafen wieder wettbewerbsfähig machen. Damit einher geht der Abbau von Arbeitsplätzen, zudem besteht bei rund 20 Prozent der Produktionseinheiten ein kurz- bis langfristiges Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit.
«Da schauen wir gerade rein», sagte Scharpwinkel. Bei allen betroffenen Anlagen wolle man zuerst Wege finden, sie wieder wettbewerbsfähig zu machen. «Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös sagen, wie viele wir davon möglicherweise stilllegen müssen.»
Die Gespräche für eine Nachfolge der Ende 2025 auslaufenden Standortvereinbarung sollen «in Kürze» beginnen, erklärte die Standortleiterin. «Die künftige Vereinbarung sollte die anstehenden Veränderungen ermöglichen. Mit diesem Geist gehen wir in die Verhandlungen.»
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Hamburg (dpa) *03:31 Uhr – Urteil nach Klage gegen Biontech wegen Impfschäden erwartet
Das Landgericht Hamburg will heute (9.30 Uhr) das Urteil in einem Verfahren gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech verkünden, den eine Hamburger Medizinerin wegen möglicher Impfschäden verklagt hatte. Die Frau leidet eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Die mündliche Verhandlung zu dem Fall war Mitte September. Das Urteil der Zivilkammer ist einer Gerichtssprecherin zufolge nicht die erste Hamburger Entscheidung in einem Rechtsstreit gegen Biontech. Bereits im März hatte das Landgericht eine ähnliche Klage abgewiesen.