Störfälle, Chemieunfälle und Brände

Von Verschleiß bis zu Management–Versagen: Anlagenstörfälle unter der Lupe

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Ähnliche Folgen können Bedienfehler haben, bei denen Mitarbeiter aus mangelnder Fachkenntnis oder Unachtsamkeit eine funktionierende Anlage in einen kritischen Zustand fahren.

Am 9. September 2015 öffnen Mitarbeiter einer Petrochemie-Anlage in Wilhelmshaven ein blockiertes Absperrventil, durch das Vinylchlorid-Monomer (VCM) in eine zuvor gewartete Leitung strömt. Da diese zur Entlüftung geöffnet ist, kann VCM über eine nach dem Wasserhaushaltsgesetz geschützte Fläche entweichen. Erst nach 25 Minuten registrieren Sensoren den Stoffaustritt. Bei der abschließenden Untersuchung stellte sich heraus, dass den Mitarbeitern die genaue Funktion des Ventils gar nicht bekannt gewesen war und sie in bestem Wissen handelten.

Fieberkurve der Störfälle: Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse er letzten 15 Jahre
Fieberkurve der Störfälle: Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse er letzten 15 Jahre
(Bild: Umweltbundesamt/ZEMA)

Auch wenn in diesem Fall die Technik inklusive der Alarmkette reibungslos funktionierte, war der Schaden schon angerichtet. Um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern, sollen eine physikalische Trennung der Systeme während Wartungsarbeiten, eine bessere Schulung der Mitarbeiter und eine Autorisierung einzelner Arbeitsschritte in kritischen Bereichen auch über verschiedene Gewerke hinweg für mehr Sicherheit bei Instandhaltung und Betrieb sorgen.

Ergänzendes zum Thema
Spielregeln für Anlagensicherheit
Die wichtigsten Gesetzte und Verordnungen im Überblick

Wer in Industrie- und Produktionsanlagen mit Gefahrstoffen hantiert, muss gewisse Spielregeln beherzigen. Aber welche? Für mehr Durchblick im Paragraphendschungel hat PROCESS die wichtigsten Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zusammengefasst:

  • EU-Seveso-Richtlinie und Störfallverordnung: Die Seveso-III-Richtlinie gilt für Betriebe, die gefährliche Stoffe verarbeiten oder lagern bzw. bei denen solche Stoffe im Falle eines Unfalls oder einer außer Kontrolle geratenen Reaktion entstehen können. In Deutschland wird diese EU-Regelung durch die Störfall-Verordnung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetz umgesetzt. Die StörfallV definiert Anforderungen an Sicherheitstechnik, –Konzepte und Störfall-Vermeidungsstrategien. Dazu gehört auch ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan und ein Sicherheitsbericht.
  • Bunde-Immissionsschutz-Gesetz: Das BImSchG definiert Anforderungen an Betrieb und Beschaffenheit von Anlagen, die Gefahren oder Umweltschäden verursachen könnten. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen genehmigungspflichtigen und –freien Betrieben. Eines der Hauptkriterien ist die Einhaltung des Stand der Technik.
  • Wasserhaushaltsgesetz: Paragraf 62 f des Wasserhaushaltsgesetzes betrifft Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz: Nicht nur Produktionsanlagen, auch Rohrfernleitungen müssen im Rahmen von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren abgenommen werden. Dieses Gesetz definiert die nötigen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Betrieb derartiger Leitungen.

Wenn alle Stricke reißen ...

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Wer die Schwachstellen oder Stolperstricke seines Prozesses kennt, Frühwarnsysteme und regelmäßige Kontrollen installiert und die Mitarbeiter entsprechend schult, ist gut vorbereitet. Und trotzdem bleibt ein Restrisiko: Nicht selten sind es aber auch Managementfehler oder eine Verkettung an sich beinahe folgenloser Ereignisse, die zur Katastrophe führen.

So auch beim Brand in einer Raffinerie in Karlsruhe im Juli 2015: Als Mitarbeiter das verschmutzte Sieb einer Saugpumpe reinigen wollen, kommt es durch eine Undichtigkeit zum Austritt von Schwefelwasserstoff. Da die beteiligten Mitarbeiter sofort Gasalarm auslösen und den Unfallort verlassen, kann nicht verhindert werden, dass eine Minute nach dem Auftreten der ersten Undichtigkeit Crackbenzin ausläuft und sich an heißen Maschinenteilen entzündet. Trotz Eingreifens der Werkfeuerwehr kommt es durch den Brand zu Schäden in Millionenhöhe. Auch wurden mehrere Mitarbeiter und ein Feuerwehrmann verletzt. Bei der Ursachenforschung entdeckten Spezialisten, dass, obwohl alle Sicherheitsregeln befolgt wurden, die Undichtigkeit nicht bemerkt wurde, da das Sieb vollständig verstopft war. Trotz Druckprüfung war es dem Bediener nicht möglich, die Funktion des Schiebers sicher zu gewährleisten.

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