Neuerungen der novellierten Störfallverordnung Störfallrecht auf dem Prüfstand

Autor / Redakteur: Tobias Hüser* / Dipl.-Ing. (FH) Tobias Hüser

Das Störfallrecht steht auf dem Prüfstand. Noch bis Mitte 2015 haben die EU-Staaten Zeit, die bereits 2012 in Kraft getretene Seveso-III-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit welchen Gesetzesänderungen Anlagenbetreiber rechnen müssen, diskutierten Sicherheitsexperten Anfang Juli in Köln und Dortmund.

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(Bild: VDI Wissensforum GmbH_©mmmx fotolia.com)

Um Chemieunfälle zu vermeiden, müssen Betreiber von Anlagen mit gefährlichen Stoffen die Störfallverordnung (12. BImSchV) erfüllen und dafür hohe Sicherheitsstandards in ihren Unternehmen implementieren. Anders als ursprünglich angekündigt, enthält die Seveso-III-Richtlinie Änderungen, die das Störfallrecht deutlich verschärfen.

Für reichlich Gesprächsstoff war also gesorgt, als sich zahlreiche Experten auf der 1. VDI-Konferenz „Anlagensicherheit“ in Köln trafen. Oliver Ludwig vom Referat für Anlagensicherheit des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erklärte, dass die deutsche Regierung eine 1:1-Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie anstrebe. Er blickte auf die wesentlichen Neuerungen der Bundesimmissionsschutzverordnung – die Öffentlichkeitsbeteiligung und -information.

Gemäß Artikel 13 soll die Öffentlichkeit in die Bauplanung neuer Betriebe involviert werden. Das Ziel sei es, einen angemessenen Sicherheitsabstand zwischen Störfallbetrieb und bestehenden Gebieten wie Wohngebiete, wichtige Verkehrswege und öffentlich genutzte Gebiete zu gewährleisten, so Ludwig. Behörden sollen in Zukunft frühzeitig Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt bei wesentlichen Änderungen in Betrieben oder neuen Bauvorhaben in der Nachbarschaft darzulegen.

KAS-Leitfaden sorgt für angemessenen Abstand

„In Deutschland haben wir einige Jahre die Augen geschlossen und uns darüber gar keine Gedanken gemacht“, sagte Jürgen Farsbötter von TÜV Nord Systems über das Abstandsgebot. Anhand des Leitfadens „KAS 18“ erläuterte der Experte für Anlagensicherheit, wie angemessene Abstände ermittelt werden: „Wir machen mit Ihrer Anlage einen Crash-Test. Ein reales Szenario soll aber nicht vorhergesagt werden.“ Der Leitfaden definiert Achtungsabstände mit oder ohne Detailkenntnisse, zu denen u.a. die verwendeten Stoffe sowie Lage, Wetter und Größe der Betriebe zählen.

Ist der reale Abstand kleiner, entsteht eine Konfliktsituation, die es von Seiten der Betreiber zu lösen gilt. Neben der Begrenzung der Nachverdampfung, birgt auch das Thema „Containment“ Verbesserungspotential. Zudem ist die Wasserberieselung relevanter Anlagenteile eine technisch greifbare Maßnahme, wenn z.B. Chlor oder Ammoniak verarbeitet werden. Der Nachweis einer verbesserten Anlagensicherheit sei auf diesem Weg aber schwierig, so Farsbötter.

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