Neue BetrSichV Sind Ihre Ex-Anlagen ordnungsgemäß geprüft?

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Tobias Hüser |

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat zu zahlreichen Veränderungen geführt. Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist seit Juni 2018 die Übergangsfrist abgelaufen: Anlagen, die vor Juni 2012 in Betrieb genommen wurden, müssen jetzt geprüft worden sein, ob sie den neuen Verordnungen entsprechen.

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Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen seit Juni auf die neue BetrSichV ausgelegt sein.
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen seit Juni auf die neue BetrSichV ausgelegt sein.
(Bild: Tüv Nord Group)

Hamburg – Mit der Dienstleistung „Basis-Check Ex“ bewertet Tüv Nord die Dokumentation zum Explosionsschutz auf Vollständigkeit. War der Check erfolgreich und sind eventuelle Abweichungen behoben, liegen die Voraussetzungen für eine Prüfung der Explosionssicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung vor.

„Wir stellen fest, dass kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht über die Änderungen informiert sind. Oder aber, sie wissen nicht genau, wie sie den Anforderungen der Gewerbeaufsicht nachkommen sollen“, sagt Christine Meß von Tüv Nord. Hinzu komme, dass Anlagen oft nicht prüffähig seien, da die neuen Anforderungen an die Dokumentation noch nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt wurden. Bei allen Fragen zur neuen BetrSichV helfen die Experten von Tüv Nord unter betreiberpflichtenmanagement@tuev-nord.de weiter.

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