Im ständig aktuellen Newsticker fasst die PROCESS-Redaktion das Geschehen in der Branche kompakt zusammen. Ob Chemie-, Pharma-, oder Lebensmittelindustrie, alle verfahrenstechnischen Themen werden – ebenso wie politische und wirtschaftliche Nachrichten zur Prozessindustrie – zusammengefasst.
Die Stadt Burghausen will in den nächsten Wochen Klage gegen ein oder mehrere Chemieunternehmen wegen der Folgen einer langjährigen PFOA-Belastung beim Landgericht Traunstein einreichen. «Die Einreichung erfolgt noch heuer, wir gehen von November aus», sagte der Erste Bürgermeister der Stadt Burghausen, Florian Schneider (SPD), der dpa.
Der Stadtrat hatte beschlossen, eine sogenannte Leistungsklage einzureichen und damit rund eine Million Euro an Kosten geltend zu machen, die der Stadt und den städtischen Gesellschaften schon entstanden sind, unter anderem bei Baumaßnahmen. Die Klage werde sich unter anderem gegen den Konzern Dyneon richten, hieß es. Mehrere Medien hatten berichtet.
Zudem will die Stadt Forderungen in Höhe von rund 80 bis 100 Millionen Euro gegenüber der Dyneon-Mutter 3M anmelden. Weil Dyneon verkauft wurde, laufen hier Fristen. Die Forderung muss den Angaben zufolge binnen eines halben Jahres nach Verkauf angemeldet werden, das heißt: noch dieses Jahr.
Bei dieser hohen Forderung geht es um geschätzte Folgekosten, die unter anderem bei diversen Bauprojekten allein auf die Stadt Burghausen zukommen könnten. Der Grund unweit des bayerischen Chemiedreiecks ist vielerorts mit PFOA belastet. Die Entsorgung ist bei Bauprojekten extrem teuer.
Das trifft öffentliche Bauprojekte, Investoren wie auch private Grundstücksbesitzer und Häuslebauer. «Investoren sind aufgrund der zu erwartenden Zusatzkosten zögerlich und haben Projekte deshalb zum Teil auch schon abgesagt», sagte Bürgermeister Schneider.
Das juristische Vorgehen der Stadt Burghausen könnte Vorbildfunktion auch für andere Kommunen, Investoren und weitere Betroffene sein, die von der PFOA-Belastung betroffen sind. PFOA war früher bei Firmen im Chemiepark Gendorf in Burgkirchen an der Alz unweit von Altötting legal im Einsatz. Die Chemikalie darf aber in der EU seit 2020 nicht mehr hergestellt werden. PFOA baut sich laut Umweltbundesamt nicht ab und ist in der ganzen Welt verbreitet.
Der Stoff wurde in einigen Kommunen, darunter Altötting, vor Jahren auch im Trinkwasser gefunden – und in der Folge im Blut von Anwohnern. Als wichtigste Maßnahme wurden deshalb die betroffenen Trinkwasserversorgungen unter anderem mit Aktivkohlefiltern ausgestattet. Das Trinkwasser ist damit sauber. PFOA gilt als möglicherweise krebserregend und kann zu weiteren gesundheitlichen Folgen führen, unter anderem soll es die Fertilität schädigen.
Essen (dpa) *16:26 Uhr – BASF streckt bei Evonik die Fühler aus
Mitten in einer tiefen Branchenkrise hat der Chemiekonzern BASF ein Auge auf den Spezialchemieanbieter Evonik geworfen. Wie Evonik in Essen bestätigte, trat der größere Branchenriese aus Ludwigshafen mit einer unverbindlichen Ansprache an das Unternehmen heran.
Diese sei auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche Aktien der Gesellschaft gerichtet. Gespräche fänden derzeit jedoch nicht statt. Zuvor hatten Medien entsprechend berichtet, unter anderem die «Financial Times» und die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Laut Bloomberg hat BASF seit mehreren Monaten mit Beratern einen Deal sondiert. Die «FT» berichtete unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass die Ludwigshafener hinsichtlich einer Übernahme nicht nur mit dem Unternehmen, sondern auch mit der RAG-Stiftung als Evonik-Großaktionärin gesprochen hätten.
Der weltgrößte Chemiekonzern wolle mit einem Kauf seinen regionalen Fußabdruck sowie seine Produktpalette ausbauen, unter anderem, um im Wettbewerb mit chinesischen Anbietern stärker dazustehen, hieß es in dem Blatt. Ein Deal wäre angesichts Evoniks Börsenwert von mehr als acht Milliarden Euro groß.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
BASF nahm zu den Berichten zunächst keine Stellung. Die RAG-Stiftung bestätigte, von BASF auf ein etwaiges freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot angesprochen worden zu sein.
Weiter wollte sich die Stiftung nicht äußern. Sie wies jedoch darauf hin, dass sie derzeit drei Schuldverschreibungen mit einem Umtauschrecht in Evonik-Aktien ausstehen habe. Die RAG-Stiftung hält eigenen Angaben zufolge rund 43,8 Prozent an dem Unternehmen, ihre Stimme gilt als wegweisend für einen möglichen Zusammenschluss.