Pharmalogistik Zahlen Sie zu viel? Hier ist das Mittel gegen die Logistik-Kostenfalle
So helfen aktivitätsbasierte Verträge, Kosten deutlich zu reduzieren – In der Pharmabranche steigt der Kostendruck seit Jahren. Zu den traditionellen Gegenmaßnahmen zählen u.a. die Verschlankung von Lieferprozessen sowie das Outsourcing der Distributionslogistik. Doch auch in den Logistikverträgen selbst steckt noch einiges Einsparpotenzial.
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Die sekundäre Distribution liegt bei vielen Pharmaunternehmen noch immer in der Verantwortung der Landesorganisationen und dort oft im Zuständigkeitsbereich des Finanzleiters (CFO). Dieser neigt häufig dazu, Logistikverträge nach den ihm geläufigen Prinzipien des Finanzbereichs zu gestalten. Die Folge sind vertragliche Arrangements für Lagerhaltung und Distribution mit einem Logistikdienstleister (LDL), die eine Abrechnung auf Basis des Verkaufsumsatzes vorsehen. Doch was bedeutet das für Pharmaunternehmen?
Die üblichen Logistikleistungen der Warenwirtschaft übernimmt der Dienstleister: Warenannahme, Lagerung, Kommissionierung und Verpackung. Für die Distribution wird ein Transportmanagement angeboten, bei dem Transporte oft als Unterverträge an spezialisierte Logistikfirmen vergeben werden.
Diese Leistungen werden innerhalb verschiedener Temperaturbereiche erbracht, z.B. als Kühlkette (2-8 °C) oder bei kontrollierter Raumtemperatur von 15-25 °C (Controlled Room Temperature, CRT), mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kosten.
Warum gleiche Leistung nicht gleiches Geld bedeutet...
Der LDL kann dem Kunden eine Rechnung über einen vereinbarten Prozentsatz am Verkaufsumsatz der Ware oder die „aktivitätsbasierten Kosten“, so genannte Prozesskosten, auf der Grundlage der tatsächlichen Kostentreiber verrechnen, wie die nachfolgende Beispielkalkulation zeigt:
- Beispiel „Umsatzbasierender Logistikvertrag“ für Aktivitäten im Warenlager: Bei einem Vertrag auf Umsatzbasis ist der Umsatzwert der versandten Waren die Berechnungsgrundlage für die Zahlung an den LDL. Geht man davon aus, dass er für die geleisteten Lagerhaltungsaktivitäten 2,5 % des Umsatzwerts erhält, kann er für fünf Packungen mit einem Umsatzwert von 50 Euro eine Servicegebühr von 1,25 Euro verrechnen. Für fünf Packungen mit einem Umsatzwert von 5000 Euro erhält er 125 Euro. Das ist ein großer Unterschied, obwohl die gleichen Arbeitsschritte verrichtet werden: Annahme der Waren auf Paletten, Qualitätskontrolle, Lagerung auf Paletten, Auffüllen der Kommissionierungsregale, Bestellannahme, Bestellbearbeitung. Daher hat der Warenwertmix des Kunden große Auswirkungen auf den Umsatz des LDL.
- Beispiel „Aktivitätsbasierender Logistikvertrag“ für Aktivitäten im Warenlager: Bei einem Vertrag auf Aktivitätsbasis wird die Zahlung an den LDL nach den tatsächlichen Logistikprozessen und der entsprechenden Anzahl durchgeführter Aktivitäten berechnet – Anzahl von Einheiten, multipliziert mit dem Preis pro Einheit. Der Prozess ist ein vordefinierter Logistikprozess, in der Regel bestehend aus Warenannahme pro Palette, Lagerung bei 15-25 °C pro Palette und Monat, Bestellungserfassung pro Bestellung, Warenausgang pro Bestellung und zusätzlich dazu Warenausgang pro Position. Zur Vereinfachung der Kalkulation berücksichtigen wir „Warenannahme“ und „Lagerung“ nicht, da diese keine signifikanten Kostenauswirkungen auf die einzelnen Positionen haben. Bei den anderen Prozessen gehen wir von folgenden Preisen aus: „Bestellungserfassung“ pro Bestellung 5 Euro, „Warenausgang“ pro Bestellung 10 Euro, plus „Warenausgang“ pro Position 4 Euro. Das ergibt, unabhängig vom Umsatzwert bei einer Anzahl „eins“ eine Summe von 19 Euro. Das Beispiel zeigt einen deutlichen Kostenunterschied: Beim umsatzbasierten Ansatz reichen die Kosten von 1,25 Euro bis 125 Euro, während beim aktivitätsbasierten Kostenmodell ein Festbetrag von 19 Euro zu Buche schlägt.
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