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Teil 1: Wussten Sie schon,... Wussten Sie schon, dass es eine Betriebsanleitung für Silos gibt?
Vielen ist nicht bewusst, dass auch ein Silo eine Betriebsanleitung benötigt. In der DIN EN 617 „Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV-Anforderungen an die Einrichtung und Lagerung von Schüttgütern“ wird sehr detailliert auf den Betrieb von Silos eingegangen und Anforderungen an eine Betriebsanleitung genannt.
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Es wird u.a. beschrieben, dass ein Silo in der Regel nur für ein bestimmtes Schüttgut mit seinen Eigenschaften ausgelegt ist. Es werden hier die Fließeigenschaften des Schüttguts genannt, die Oberflächenbeschaffenheit der Innenwände, sprich die Wandreibung und auf den nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauch von Silos hingewiesen.
Letzterer Punkt mag auf den ersten Blick irritieren. Aber die europäische Norm beschreibt auch, wie mit dem Silo umgegangen werden soll, wenn es zu 'nicht-normalen' Betriebssituationen kommt. Diese Situation stellt sich schneller ein, als es so manchem lieb ist. Dies ist dann der Fall, wenn es z.B. zur Brückenbildung oder zu Anbackungen kommt.
Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Mindestkennzeichnung. Jedes Silo muss ein gut sichtbares Typenschild besitzen, auf dem beschrieben ist, für welche Bestimmung es gedacht ist. Die Verantwortung, dass dies berücksichtigt wird, liegt damit bei dem Betreiber.
Was also tun bei einem Produktwechsel – etwa von Weizen auf Raps? Beide sind frei fließend, aber Raps kann trotz der geringeren Schüttgutdichte infolge der geringeren Wandreibung und einem größeren Horizontallastverhältnis zu größeren Lasten auf die Silowände führen. Vor einem Produktwechsel sollten daher die Schüttgut-Kennwerte und die Silostatik überprüft werden.
* Der Autor ist Geschäftsführender Gesellschafter, Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH, 38302 Wolfenbüttel
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