Staubexplosionen in Atex?

Unzureichende Berücksichtigung von Staubexplosionen in Atex?

Seite: 4/6

Anbieter zum Thema

Nichtsdestotrotz sind auch Staubschichten/-ablagerungen „Mischungen aus Luft und Staub, in denen ein Brand die gesamte nicht brennende Mischung erfassen kann“. Deshalb umfasst die Definition für ‚explosible Atmosphären’ in der Richtlinie 94/9/EC prinzipiell auch Staubschichten/-ablagerungen. Aber dieser Umstand wird in den auf dieser Richtlinie basierenden Normen vollkommen außer Acht gelassen.

Die Richtlinie 1999/92/EC behandelt die allgemeine Sicherheit innerhalb einer Anlage oder Fabrik. Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, die beiden unterschiedlichen Ausbreitungsformen der Flammen in Stäuben, nämlich in Staubwolken und in Staubablagerungen, zu berücksichtigen. Aber weder die vorgenannte Richtlinie noch die von der IEC oder die im europäischen Raum veröffentlichten Normen berücksichtigen diese Tatsache.

Die logische Vorgehensweise wäre, entzündliche Staubschichten/-ablagerungen, die ein glimmendes oder offenes Feuer weitertragen können, ebenso wie Staubwolken in die Definition der ‚gefährlichen Bereiche' aufzunehmen, unabhängig davon, ob der abgelagerte Staub aufgewirbelt wird und eine explosible Wolke bildet.

Ein weiteres Manko der Richtlinie 1999/92/EC ist, dass sie den Begriff ‚Freisetzungsstelle’, der innerhalb der Richtlinie durchgängig für ‚explosible Atmosphären’ benutzt wird, auf Stäube nicht anwendet.

In Bezug auf Staubwolken ist dieser Begriff generell unzureichend und irreführend, und sollte durch einen passenderen Begriff wie z.B. ‚Ort der Staubwolkenbildung’ genannt werden. Das trifft deshalb besser den Kern, weil in der Prozessindustrie Staubexplosionen, im Gegensatz zu Gasexplosionen, praktisch immer in Staubwolken entstehen, die innerhalb einer Prozessstrecke entstanden sind, eher selten dagegen in Staubaufwirbelungen, die versehentlich nach außen gelangten.

Unglückliche Anpassung der Design-Richtlinien

Die nicht vorhandene Abgrenzung zwischen Stäuben und Gasen in den Atex-Richtlinien 94/9/EC und 1999/92/EC hat zu unglücklichen Anpassungen und Verknüpfungen zwischen den Normen für Staub und Gas in Bezug auf die Ausführung von elektrischen Apparaten geführt.

Gehäuse und Räumlichkeiten unter Überdruck

Weder die Gehäuse- noch die Raumnorm ergeben im Zusammenhang mit entzündlichen Stäuben Sinn, weil sie von der fälschlichen Annahme ausgehen, dass Staubpartikel aus einer Staubwolke, die durch kleine Öffnungen doch in den umschlossenen Raum gelangt sind, dort wieder eine explosible Wolke bilden werden. In Industrien, die sich mit dem Problembereichen Staubexplosionen und Feuergefahr auseinander setzen müssen, dürfte die Anwendung dieser Vorschriften unweigerlich zu Irritation und Frustration führen.

Artikelfiles und Artikellinks

(ID:30696410)