Das überarbeitete Namur-Arbeitsblatt NA099 soll Arbeitgeber in der Prozessindustrie bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments unterstützen.
Das Namur-Arbeitsblatt NA099 wurde überarbeitet.
(Bild: Namur)
Gegenüber NE099 Ausgabe 2003-04-15 ergaben sich neben redaktionellen Anpassungen folgende Änderungen:
Anpassung an die überarbeiteten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Berücksichtigung von Prüf- oder Instandhaltungskonzepten.
Berücksichtigung von Ex-Einrichtungen nach TRGS 725Aufteilung in eine separate deutsche und englische Fassung.
Mit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung in 2015 wurden die zuvor enthaltenen Anforderungen an die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten aus der BetrSichV gestrichen und in der Gefahrstoffverordnung konkretisiert. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) fordert in § 6 Absatz 9 vom Arbeitgeber die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes, wenn die Verwendung der vorhandenen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu Explosionsgefährdungen führen kann. Das vorliegende Namur-Arbeitsblatt soll die Mitgliedsfirmen bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten unterstützen.
Die vorgestellte Struktur ermöglicht dabei eine einheitliche Vorgehensweise für eine größere Anzahl von Betriebsstätten/Betrieben/Anlagen und eine einfache Anpassung des Dokumentes an betriebliche Veränderungen.
Das Arbeitsblatt gilt für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des Anhangs 2 Abschnitt 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Deutschland.
(ID:49043611)
Stand vom 15.04.2021
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