Vereinigte Lohnsteuerhilfe

Total irre – die acht verrücktesten Steuervorteile

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3. Kosten für die Antibabypille kann man absetzen

Die Kosten für die Pille können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Schwangerschaftsverhütung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das kann der Fall sein bei hormonell bedingter Akne oder bei Zyklusstörungen.

4. Kosten für Viagra sind absetzbar

Für Viagra oder ein anderes Potenzmittel gilt das gleiche Prinzip: Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar, wenn das Medikament vom Arzt verschrieben wurde. In Deutschland sind die blauen Viagra-Pillen ohnehin verschreibungspflichtig - der Patient erhält sie nur in der Apotheke gegen ärztliches Rezept.

Übrigens: Beides, sowohl die Rechnungsquittungen als auch die ärztlichen Verschreibungen für Viagra oder die Antibabypille sollten der Steuererklärung im Original beigefügt werden. So lässt sich belegen, dass der angegebene Betrag tatsächlich bezahlt wurde und es für jede Rechnung auch ein Rezept gab.

5. Ein Föhn als Arbeitsmittel ist absetzbar

Benutzt ein Architekt in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche, kann er die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Zu diesem sehr speziellen Steuervorteil kam es durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das bereits im Jahr 1970 gefällt wurde (BStBl. 1971 II S. 17).

6. Die Baukosten zum Schutz vor Elektrosmog kann man absetzen

Zwei bis sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Sie reagieren mit Panikattacken, Migräne oder Tinnitus auf Elektrosmog. Zum Schutz vor den Strahlen von Strommasten oder Mobilfunkbasisstationen lassen viele Betroffene ihre Wohnung professionell abschirmen. Das kann teuer werden, aber einen Teil der Kosten für spezielle Fenster oder Türen, Bodenbeläge oder Wandfarben zum Schutz vor Elektrosmog kann man als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

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