(Bild: Tüv Süd)
Energieaudit DIN EN 16247

Wie KMU durch ein Energieaudit profitieren

Steuerlichen Entlastungen wie der Spitzenausgleich bieten Möglichkeiten, Kosten zu sparen. Wer diese auch künftig nutzen will, sollte noch in diesem Jahr nachweisen, dass sein Unternehmen die Energieeffizienz – z.B. durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247 – aktiv steigert. Wie genau der Nachweis zu erbringen ist, regelt die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31. Juli 2013.

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