Wer bezahlt für die Beseitigung von Rückständen von Medikamenten oder Kosmetika aus dem Wasser? Der Umweltminister hat da eine klare Meinung. Und auch zum Wasserverbrauch von Rechenzentren.
Die Entfernung von Medikamentenrückständen erfordert zusätzliche Reinigungstechnik in Kläranlagen. Umweltminister Carsten Schneider fordert, die Hersteller an den Kosten zu beteiligen.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)
Wenn es nach Bundesumweltminister Carsten Schneider geht, zahlen Pharmafirmen in Zukunft für die Reinigung des Wassers von Medikamentenrückständen. „Rückstände aus Medikamenten oder Kosmetika lassen sich nur durch eine zusätzliche vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen herausfiltern“, sagte der SPD-Politiker bei einer Wasserkonferenz seines Ministeriums in Berlin. Er brachte auch stärkere finanzielle Belastungen für Rechenzentren ins Spiel.
EU-Regelung sieht Belastungen für Hersteller vor
Zum Thema Abwasserreinigung sagte Schneider: „Das muss fair finanziert sein, nicht von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern vom Verursacher.“ Es gebe dagegen großen Lobbydruck.
Die Ende 2024 verabschiedete EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist seit Anfang 2025 in Kraft und muss bis Ende Juli 2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie sieht unter anderem eine zusätzliche, vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen vor. Pharma- und Kosmetikhersteller sollen mindestens 80 % der dafür anfallenden Kosten tragen.
Minister will im Zweifel nationale Regelung
Wie das in Deutschland konkret organisiert wird, ist nach Angaben eines Sprechers des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) noch offen, einen Gesetzentwurf gebe es bislang nicht. Vor dem Europäischen Gerichtshof läuft zudem eine Klage Polens gegen die Herstellerverantwortung. Sollte sie in der jetzigen Form für nichtig erklärt werden, wäre nach Einschätzung des VKU offen, wie die vierte Reinigungsstufe finanziert wird. Bliebe die Ausbaupflicht bestehen, könnten die Kosten nach Einschätzung des VKU stärker bei Verbrauchern und Unternehmen landen.
Schneider will hart bleiben. Er hoffe auf eine EU-Lösung zur finanziellen Beteiligung der Hersteller. „Wenn es sein muss, kann ich mir auch einen nationalen Weg vorstellen.“
Bei Wasserknappheit will Schneider Betreiber von Rechenzentren mehr für die Nutzung zahlen lassen - oder von ihnen Investitionen in sparsamere Technik verlangen. Zeiten von Wasserknappheit würden auch in Deutschland häufiger, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Schneider sieht Verteilungsfragen
„Dies führt zu neuen Verteilungsfragen, auf die wir gerechte Antworten finden müssen. Wenn Wasser knapp ist, kann es nicht sein, dass die Grundbedürfnisse der Bürger mit Großverbrauchern wie Rechenzentren konkurrieren müssen.“ Schneiders Schlussfolgerung:
„Dann müssen Betreiber von Rechenzentren, die oft sehr hohe Gewinne machen, mehr für Wasser zahlen oder in Technik zum Wassersparen investieren.“ Es brauche einen Rahmen, der einen sparsamen Umgang mit Wasser belohnt und Anreize für Investitionen in effiziente Technologien setze.
Rechenzentren benötigen viel Strom, ihr Ausbau wird durch den KI-Boom getrieben. Wasser wird unter anderem für Stromerzeugung und Kühlung benötigt. Neue Projekte setzen teils auf wassersparende oder wasserlose Kühlkonzepte. Wie groß das Problem ist, ist unklar: Eine Studie der Gesellschaft für Informatik aus dem vergangenen Jahr sieht im Wasserverbrauch von KI-Rechenzentren eine relevante Herausforderung, weist aber auf wassersparende Technologien und viele offene Fragen hin.
Greenpeace fordert mehr
Greenpeace gehen Schneiders Forderungen nicht weit genug. Die Umweltorganisation sieht neben dem Umweltminister auch Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) in der Pflicht. „Gemeinsam müssen die beiden Minister verhindern, dass Mega-Rechenzentren mit ihrem enormen Wasserverbrauch in Gebieten wie Brandenburg oder dem Rhein-Main-Gebiet entstehen, die bereits jetzt unter Trockenheit leiden.“ Der Hitzesommer zeige, dass Wasser kostbar sei. „Es im großen Maßstab zu nutzen, um Rechenzentren zu kühlen, können sich viele Regionen nicht leisten.“
Stand: 08.12.2025
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