Ex-Schutz Seminar für Sachverständige: Notwendige Anpassungen im Ex-Schutz

Autor / Redakteur: Dr. Hasso Drathen / Dr. Jörg Kempf |

Die neue Atex-Richtlinie stand neben dem Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt der Beiträge des Seminars für Sachverständige vom 2. bis 4. November 2011 in Gut Höhne in Mettmann. Seit nunmehr 31 Jahren ist diese Veranstaltung, gesponsert durch Cooper Crouse-Hinds, der Erfahrungsaustausch für Sachverständige auf dem Gebiet des Explosionsschutzes.

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31. Seminar für Sachverständige vom 2. bis 4. November 2011 in Gut Höhne in Mettmann: Die 80 Teilnehmer kamen vor allem aus Deutschland, aber auch aus angrenzenden Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Schweiz und aus Slowenien.
31. Seminar für Sachverständige vom 2. bis 4. November 2011 in Gut Höhne in Mettmann: Die 80 Teilnehmer kamen vor allem aus Deutschland, aber auch aus angrenzenden Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Schweiz und aus Slowenien.
(Bild: Drathen)

Von Teilnehmern für Teilnehmer: Das Seminar für Sachverständige folgt nicht der für „Seminare“ üblichen Struktur der reinen Vorträge, sondern ist vor allen Dingen ein Erfahrungsaustausch. Das zeigt sich daran, dass umfassende und tagesaktuelle Informationen zum „praktischen“ und „politischen“ Explosionsschutz auf hohem Niveau und aus erster Hand präsentiert werden.

So sind neben praxisbezogenen Beiträgen der Anwender auch Beiträge von Mitarbeitern der Bundesministerien, Überwachungsbehörden und Prüfstellen ein wesentlicher Aspekt. Zusätzlich informieren die Obmänner der in Deutschland relevanten Normenkomitees über laufende Aktivitäten im Explosionsschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Schwerpunkt Atex-Richtlinie: Schon wieder alles ändern?

Schwerpunktthema der diesjährigen Veranstaltung war die neue Atex-Richtlinie. Als Außenstehender fragt man sich: „Muss das denn sein? Schon wieder alles ändern?“ Ja und Nein! Ziel des New Approach ist es, für alle Produkte, die unter die CE-Richtlinie fallen (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Atex-Richtlinie, u.a.), und dazu zählen auch die Ex-Geräte, grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu formulieren.

Das beginnt mit der Kennzeichnung, beinhaltet die Normung, die Konformitätsbewertung und schließt auch die Marktüberwachung ein. Die Auswirkungen des New Legislative Framework auf den Ex-Schutz sind die Einführung des Ex-Zeichens als ein Europäisches Symbol für explosionsgeschützte Produkte. Bei den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen hat es keine Änderungen gegeben, und auch bei der Akkreditierung ist alles beim Alten geblieben.

Neu ist die Verordnung 765/2008 (EG) „Akkreditierung und Marktüberwachung“, die seit 1.1.2010 in Kraft ist. Für den Anwender beruhigend ist, dass sie auf bestehende Anlagen keine Auswirkungen hat, erfreulich ist, dass die Marktbeobachtung gestärkt wird.

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