Newsticker Oktober: Aktuelles aus der Prozessindustrie Sanofi und EU einigen sich in Kartellverfahren zu Impfstoff

Von Wolfgang Ernhofer 12 min Lesedauer

Im ständig aktuellen Newsticker fasst die PROCESS-Redaktion das Geschehen in der Branche kompakt zusammen. Ob Chemie-, Pharma-, oder Lebensmittelindustrie, alle verfahrenstechnischen Themen werden – ebenso wie politische und wirtschaftliche Nachrichten zur Prozessindustrie – zusammengefasst.

(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

14.10.2026

Brüssel (dpa) *10:22 Uhr – Sanofi und EU einigen sich in Kartellverfahren zu Impfstoff

Der französische Pharmakonzern Sanofi verpflichtet sich, einen konkurrierenden Grippeimpfstoff in der eigenen Werbung nicht schlecht darzustellen. Die Europäische Kommission hatte zuvor Wettbewerbsbedenken geäußert. Sanofi muss unter anderem Werbematerialien überarbeiten und online eine Erklärung veröffentlichen, in der die wissenschaftlichen Belege für den eigenen Impfstoff und den der Konkurrenz anerkannt werden.

Die Brüsseler Behörde hatte Bedenken, dass Sanofi seit 2024 den eigenen Grippeimpfstoff «Efluelda» in Deutschland und Frankreich mit falschen oder irreführenden Behauptungen als der Konkurrenz «Fluad» überlegen dargestellt und dabei seine Marktmacht ausgenutzt haben könnte. Damit könnte das Unternehmen gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Die Kommission hatte wegen des Verdachts im September 2025 Räumlichkeiten des Konzerns in Deutschland und Frankreich durchsucht. Sanofi hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

«Wenn marktbeherrschende Pharmaunternehmen falsche oder irreführende Informationen über Impfstoffe verbreiten, die mit ihren eigenen konkurrieren, verzerren sie den Wettbewerb und untergraben die Wahlfreiheit von Ärzten und Patienten», teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit. Die Entscheidung stelle sicher, dass Patienten und Beschäftigte in Gesundheitsberufen «ihren Impfstoff auf der Grundlage einer unparteiischen Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse auswählen können».

Falls das Unternehmen mit Hauptsitz in Paris die rechtsverbindlichen Zusagen nicht einhalten würde, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.

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