Explosionsschutz beim Azo-Technologietag

Wie man Anlagen vor Explosionen schützt

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Wichtiges Stichwort dabei ist die so geschaffene inhärente Sicherheit. Dabei ist eine definierte Reihenfolge vorgeschrieben.

1. Risiken werden durch konstruktive Maßnahmen beseitigt oder minimiert. Dadurch wird die Konstruktion inhärent sicher.

2. Lassen sich Risiken nicht mit Maßnahmen nach 1. beseitigen, werden Schutzmaßnahmen ergriffen.

3. Der Hersteller unterrichtet den Benutzer über alle bestehenden Restrisiken.

Zur Risikobeurteilung gehört auch die Explosionsgefahr, die von einem Apparat ausgeht, womit die Atex-Richtlinie ins Spiel kommt. Dabei sorgt in der Praxis die Frage „Wann fällt ein Gerät unter die Atex-Richtlinie?“ immer wieder für Verwirrung. Es fallen nämlich nur Geräte mit eigener potentieller Zündquelle unter die Atex-Richtlinie 94/9/EG oder solche Geräte, die in einer Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre stehen.

Beispiel: Silo mit Druckentlastungsklappe und Entkopplungseinrichtungen

Wie schwierig die Einordnung in der Praxis sein kann, zeigt das Beispiel eines Silos mit Druckentlastungsklappe und Entkopplungseinrichtungen. Das Silo unterliegt, da ohne potentielle Zündquelle, nicht der Atex-Richtlinie. Die dazugehörigen Schutzsysteme, welche die Auswirkungen einer Explosion begrenzen, also die Druckentlastungsklappe und die Entkopplungseinrichtungen hingegen müssen Atex-zertifiziert sein.

Klassische Aufgaben eines Herstellers sind daher die Zuordnung eines Apparates oder einer Komponente in die entsprechende Atex-Kategorie: Kategorie 1 (sehr hoher Schutzgrad), Kategorie 2 (hoher Schutzgrad), Kategorie 3 (normaler Schutzgrad). Der Anlagenbetreiber hingegen ist verantwortlich für das richtige Apparateumfeld, also Gebäude, Räume, Anlageneinbettung, Bediener, usw.

Wichtiges Stichwort ist in diesem Zusammenhang die Zoneneinteilung. Aus der Zonenbezeichnung (20, 21, 22) geht hervor, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, sowie die Häufigkeit und die Dauer.

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