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Verfahrenstechnische Anlagen, in denen diese Stoffe verarbeitet werden, unterliegen damit besonderen Anforderungen zur Explosionsvermeidung, die als Schutzmaßnahmen dem „Stand der Technik“ entsprechen müssen. Bei der Rohstoff-Automatisierung greifen daher Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie 98/37/EG, Normen und individuelle Risikoanalysen, die mit Schutzkonzepten für die jeweilige Anlage kombiniert werden.
A und O für ein Optimum an Betreibersicherheit ist dabei die Beratung des Kunden möglichst schon im frühen Projektstadium und die unterstützende Dokumentation. Um hier stets auf dem Laufenden zu sein, arbeitet Azo in verschiedenen nationalen und internationalen Arbeitskreisen mit.
Zwei in einem Boot
Ohnehin spielt der Dialog zwischen Hersteller und Betreiber eine wichtige Rolle, um ein sinnvolles Explosionsschutz-Konzept zu realisieren. Jeder Beteiligte übernimmt dabei bestimmte Aufgaben. Deshalb muss jeder auch die Pflichten (Vorschriften) und Bedürfnisse des Anderen kennen, das war das Fazit von Prof. Dr. Randandt, Vorsitzender des CEN TC 305, gleichzeitig Berater der EG-Kommission bzgl. Maschinensicherheit. Nur so gelingt es, optimale Lösungen zu finden.
Wer für was verantwortlich ist, regeln die beiden Art. 95 und Art. 137 des EU-Vertrags. Dabei handelt es sich um „grundlegende Anforderungen“, die national umgesetzt sind. Die Masch-RL 98/37/EG spielt dabei die zentrale Rolle, wenn es um Maschinensicherheit geht. Aufgabe des Herstellers ist es, gemäß eines Drei-Stufen-Plans das Risiko, welches von seiner Maschine ausgeht, zu beurteilen und dann zu minimieren.
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