Technische Schadensfälle Was Sie bei der Beweissicherung von Schadensfällen beachten sollten
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Je schärfer der Wettbewerb, desto größer ist die Gefahr, dass Fehler und Schäden an Produkten auftreten. Dann werden Ansprüche gegen dem Hersteller geltend gemacht oder man muss selbst als Besteller gegenüber einem Lieferanten einen Schaden beanspruchen. Um in solchen Fällen gut aufgestellt zu sein, bedarf es meist ein hohes Maß an Kompetenz in der Beweissicherung.

Unter einem Schaden versteht man Veränderungen an einem Produkt, durch die eine oder mehrere seiner vorgesehenen Funktionen wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht werden. Im Fall eines technischen Schadeneintritts ist es von fundamentaler Bedeutung, zeitnah ein Höchstmaß an technischen Informationen sachlich festzustellen.
Hierzu ist es in einem ersten Schritt nötig, diese Informationen von forensisch erfahrenen sowie unabhängigen Experten zusammengetragen und in einem ersten Schritt vor Ort technisch zu bewerten. Ferner ist die Prüfung der technischen Unterlagen notwendig, um solide Informationen für die technische Bewertung zu erhalten. Danach muss die juristische Bewertung nach Prüfung von Verträgen und Kenntnis der technischen Feststellungen erfolgen. Der abschließende Schritt ist stets die so genannte „technisch-juristische“ Strategieplanung.
Was ist zu prüfen?
Die technischen Ursachen werden – sofern möglich – ermittelt und die Verantwortlichkeit dem Grund nach geprüft. Dies betrifft u.a. Rahmenverträge, technische Zeichnungen, Dimensionierung, Werkstoffe, Fertigung, interne und externe technische Dokumentation, Normen, Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, Erstreklamationen, Reklamationskorrespondenz, Schadenablauf und -analyse, Fotos, Laborberichte usw. Ebenso überprüft werden mögliche Fehler, die häufig die Gründe für Produkthaftungsschäden darstellen.
Weiterhin sind wesentliche Prüfaspekte: die genaue Vertragskette, die konstruktive Verantwortung, geschuldete und gelieferte Qualität, Warenausgangskontrollen, Wareneingangskontrollen und die Erkennbarkeit des Fehlers. Schließlich werden Informationen zur Verantwortlichkeit der Höhe nach benötigt und müssen ermittelt werden. Vorliegende Forderungen, die Prüffähigkeit, deren Plausibilität, die Angemessenheit von Abstellmaßnahmen, Schadenminderungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Wertverbesserungen müssen berücksichtigt und beurteilt werden.
Neben der Analyse und Bewertung durch forensisch erfahrene, technische Experten („Sachverständige“) nach der Beweissicherung, ist eine juristische Bewertung zwingend notwendig, um neben den technischen auch die rechtlichen (Gesetzeslage und Rechtsprechung) und prozessualen (z.B. Beweissituation) Gegebenheiten zur Entscheidungsfindung im Unternehmen aufzubereiten. Denn erst dann kann darüber entschieden werden, welches weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der technischen Feststellungen und der juristischen Prüfung für ein Unternehmen im Schadenfall „Gewinn bringend“ ist.
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