Kritik an Gesetzesentwurf VCI: „Neues Sanktionsrecht muss Compliance-Anstrengungen berücksichtigen“
Am 21. April 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt, mit dem ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen eingeführt werden soll. Der Verband der Chemischen Industrie und der Berufsverband der Compliance Manager kritisieren, dass die Stärkung der Compliance in Unternehmen darin noch zu kurz kommt.
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Berlin – Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität ist damit nicht möglich. Der nun vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) und des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) sollte die angestrebte Reform des Unternehmenssanktionsrechts genutzt werden, um Fehlansätze und verfahrensrechtliche Unklarheiten im bisherigen Recht zu korrigieren. Aus Sicht beider Verbände enthält der Entwurf zwar einige gute Ansätze, etwa dass Unternehmen eigene Rechte im Verfahren eingeräumt werden.
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Der größte Konstruktionsfehler sei jedoch geblieben und wird durch das neue Gesetz sogar vertieft, bemängeln die Verbände. Der Entwurf sehe eine breite Zurechnung von Straftaten einzelner Leitungspersonen vor, ohne dass es dafür auf ein Organisationsverschulden des Unternehmens selbst ankomme. „Die Compliance-Anstrengungen der Unternehmen müssen weiter gestärkt werden. Unternehmen, die über eine angemessene und gelebte Compliance-Organisation verfügen, müssen daher tatbestandlich sanktionsfrei bleiben“, fordert Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht, Steuern, Nachhaltigkeit. Das sei der stärkste Anreiz, um sie zu Good Corporate Citizens zu machen. Die Compliance-Bemühungen würden im Wesentlichen nur bei der Strafzumessung berücksichtigt. Dabei lasse der Entwurf jedoch offen, was von den Unternehmen erwartet werde, ergänzt Gisa Ortwein, Präsidentin des BCM. Der Gesetzgeber sollte aus ihrer Sicht die Eckpunkte angemessener Compliance gesetzlich verankern.
Vor diesem Hintergrund sehen die Verbände auch den Sanktionsrahmen von bis zu 10 % des konzernweiten Jahresumsatzes kritisch. Die Unternehmenssanktion schlage indirekt auf die Beschäftigten, Lieferanten, Gläubiger und Aktionäre durch.
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