Kriterien für Wasserstoff-Erzeugung Ist grün gleich grün? EU bringt Wasserstoff-Katalog auf den Weg

Quelle: BMUV

Grün, blau, gelb, türkis oder grau – die Farbenlehre des Wasserstoffs ist in aller Munde. Doch wann ist „grün“ eigentlich wirklich grün? Die EU will Klarheit im Farbdschungel schaffen und kündigt einen Kriterien-Katalog an.

„Grün“ im Sinne der EU ist Elektrolyse-Wasserstoff (hier ein Thyssenkrupp-Elektrolyse-Stack) unter genau definierten Bedingungen.
„Grün“ im Sinne der EU ist Elektrolyse-Wasserstoff (hier ein Thyssenkrupp-Elektrolyse-Stack) unter genau definierten Bedingungen.
(Bild: Thyssenkrupp Steel Europe)

Die Europäische Kommission legt in einen sogenannten delegierten Rechtsakt die Kriterien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff fest: Grundsätzlich gilt mittels regenerativem Strom erzeugtes Elektrolyse-Gas als grün. Kommt dieser Strom als Netzstrom zum Betreiber, sind außerdem:

  • Eine Zusätzlichkeit in Bezug auf erneuerbare Energieerzeugung (Wasserstoff darf nicht mit anderen Verbrauchern um "grünen" Netzstrom konkurrieren) sowie
  • Zeitliche und
  • Räumliche Korrelation zwischen dem Strombezug des Elektrolyseurs und der erneuerbaren Stromerzeugung.

erforderlich, erklärt die EU. Um den Markthochlauf von Wasserstoffprojekten nicht zu behindern, ist aber in einer Übergangsphase bis Ende 2027 die Befreiung von der Pflicht, ausschließlich neue und ungeförderte EE-Anlagen kontrahieren zu müssen, möglich – Für spätere Projekte darf im Umkehrschluss allerdings nicht einfach geförderter Grünstrom im Netz eingekauft werden.

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Daneben ist eine zeitliche Korrelation zwischen Stromverbrauch der Elektrolyseure und Produktion der Erzeugungsanlage notwendig. Dieser soll innerhalb derselben Stunde erfolgen. Das heißt, der erzeugte Erneuerbaren-Strom muss in derselben Stunde für die Produktion von Wasserstoff genutzt werden. Auch hier gilt eine Übergangsfrist: Bis Ende 2029 reicht eine monatliche Korrelation aus.

Dazu kommt eine geographische Korrelation. Durch geeignete Standorte für Elektrolyseure und Erzeugungsanlagen soll zusätzlicher Netzausbaubedarf verhindert werden. Daher müssen Elektrolyseure laut dem delegierten Rechtsakt grundsätzlich in derselben Stromgebotszone errichtet werden, wie die Erzeugungsanlage für erneuerbare Energien. Mitgliedstaaten können aber kleinere Gebiete für Standorte definieren, um Kompatibilität mit der Netzplanung zu gewährleisten. Eine Stromgebotszone ist ein Gebiet, in dem ein einheitlicher Strompreis gilt (das gesamte deutsche Bundesgebiet ist eine Gebotszone).

Dazu kommt ein weitere Rechtsakt, der eine Methode zur Berechnung der Treibhausgaseinsparung von auf der Basis von grünem Wasserstoff produzierten Kraftstoffen, sogenannten erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs), einführt. Dieser will erstmals die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus sogenannter E-Fuels berücksichtigen und Kriterien für die Verwendung von CO2 festschreiben.

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