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Baugenehmigung, und dann?
Die Planungsinhalte der Genehmigungsplanung nach russischem Gesetz Vorschrift-Nr. PP 87 sind weitreichender als in Europa; so sind einzelne Planungsbände wie Zivilschutz, Umweltschutz, Energieeffektivität, Brandschutz etc. vorgeschrieben. Gewöhnlich fordert die Expertisa bereits zur Genehmigung das gesetzlich erst bei Fertigstellung der Bauarbeiten notwendige spezielle Projekt zur Sanitärschutzzone. Der Inhalt der Vorschrift-Nr. PP 87 wurde seit Inkrafttreten im Juli 2008 bereits fünfmal verändert und durch mehrere begleitende Vorschriften präzisiert. Vor dem Hintergrund mehrerer Terroranschläge befindet sich eine weitere Präzisierung in Arbeit, die dann voraussichtlich im Mai noch einen zusätzlichen Planungsband „Schutz vor Terror“ erforderlich machen wird.
Die vom Bauherrn einzureichende Planung muss formal durch einen von einer Selbstregulierenden Organisation (SRO) zertifizierten Generalplaner erstellt sein und eine beiliegende Erklärung seitens GIP und GAP (Hauptingenieur bzw. -architekt des Projektes) enthalten. Zertifikate von Sub-Planern sind zugelassen. Bei der Vergabe der Bau- und Montageleis-tungen sind detaillierte Leistungsverzeichnisse in Anlehnung an das Standardleistungsbuch unüblich. Wer so verfährt, muss mit überteuerten Angeboten rechnen. Auch die Baupreise sind tendenziell steigend und vergleichbar mit bzw. liegen sogar über deutschem Preisniveau. Dabei sind Rohbauarbeiten günstiger, Ausbau- und TGA-Gewerke hingegen deutlich teurer, da Importmaterialien verwendet werden. Fallweise sind Importe und Beistellung durch den Bauherrn günstiger als der Vor-Ort-Einkauf.
Geeignete russische Unternehmen, soweit europäischer Qualitätsstandard gewünscht ist, sind kaum verfügbar; europäische und türkische Baufirmen erzielen durch Bindung auch von russischen Subunternehmen eine sichtbar bessere Ausführungsqualität. Wer ausländische Montageunternehmen einbindet, muss beachten, dass die russischen Behörden die Vorlage von Lizenzen für einen umfangreichen Katalog von Leistungen verlangen, sonst nehmen die Beamten die Montageleistung nicht ab. In der Bauphase statten diverse Einzelbehörden Kontrollbesuche ab und fordern eine aufwändige Nachweisführung der Bauarbeiten. Nach der Abnahme muss über ein zusätzliches Procedere eine Inbetriebnahmegenehmigung eingeholt werden. Der Aufwand dafür ist durchaus mit dem bereits absolvierten Baugenehmigungsprocedere vergleichbar und darf zeitlich nicht unterschätzt werden.
Bauüberwachungsleistungen sind gesetzlich getrennt in Autorenkontrolle, die gewöhnlich durch den Generalplaner erbracht wird, und technische Kontrolle, die als Bauherrenaufgabe an einen „Sakastschik“ delegierbar ist. Dabei ist die Qualitätskontrolle in beiden Funktionen nicht explizit Leistungsbestandteil und wird traditionell in Russland stark vernachlässigt. Empfehlenswert ist mit beiden Funktionen (je vorgeschriebenem separaten Vertrag) einen in Russland ansässigen Überwacher zu beauftragen, der zwingend auch mit europäischem Personal zusätzlich die Qualität überwacht und die Kulturunterschiede im Sinne des Bauvorhabens „übersetzt“.
Mit Partnern vor Ort arbeiten
Generell kann der gesamte Investitionsprozess (Firmengründung – Grundstückserwerb – Planung-Genehmigung – Errichtung – Inbetriebnahme) mit europäischen, lokal ansässigen Partnern schneller, kostengünstiger und hochwertiger gestaltet werden. Um den Besonderheiten des russischen Marktes zu entsprechen und die Kontakte vor Ort zu pflegen, unterhält Glatt Ingenieurtechnik eine Niederlassung in Moskau, die sich um die Erlangung von Planungsrechten, die Erstellung von Genehmigungsplanungen, den Erhalt von Baugenehmigungen sowie um die Ausführungsplanung und das Baumanagement kümmert. Das Ingenieursteam stellt sowohl für europäische als auch russische Kunden ein breites Leistungspektrum zur Verfügung, das von Due Diligence, Konzeption, Planung, Baumanagement bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung von Produktionsstätten reicht.
* Der Autor ist Leiter der Planungsabteilung, Glatt Ingenieurtechnik GmbH, Niederlassung Moskau.
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