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Verwaltung und Behörden
Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Kaluga, Yaroslavl, Kasan, Ekaterinburg) entwickeln Behörden kaum echtes Interesse an Industrieansiedlung. Örtliche Behördenverteter delegieren wichtige Entscheidungen (Expertisen, Zertifizierungen) oftmals an die Zentrale nach Moskau und umgehen so die Übernahme von Verantwortung virtuos. Die Verwaltungsabläufe sind kompliziert, Gesetzlichkeiten und Bestimmungen widersprüchlich – die Folge sind lange Bearbeitungsfristen. Vorschriften sind meist stark detailliert ausgearbeitet und werden nicht sinngemäß, sondern wortwörtlich ausgelegt. Die Regularien wechseln manchmal monatlich und gelten gewöhnlich sofort (mitunter auch rückwirkend) auch für laufende Vorgänge.
Andererseits sind wichtige Regelbestände weitläufig interpretierbar. Auch bei privaten Objekten oder eben einer neu zu errichtenden Fabrik muss der Bauherr auf eigene Kosten Belange des föderalen Zivilschutzes im Projekt berücksichtigen, und eine Genehmigungsplanung ohne diesbezügliche Ausarbeitungen ist nicht genehmigungsfähig. Dabei ist der Spielraum der Behörden, was die Auflagen angeht, groß. Wer Glück hat, braucht nur ein paar wenige zusätzliche Sanitäranschlüsse zu installieren, um Räume im Katastrophenfall zu einem Notspital umrüsten zu können. Wer Pech hat, muss einen Atomschutzbunker installieren, der dann durch den privaten Bauherrn auch noch unterhalten werden muss.
Die Korruptionsproblematik ist vor diesem Hintergrund nicht zu unterschätzen, da der jeweilige Behördenvertreter bei widersprüchlicher Gesetzeslage bzw. weitläufigem Entscheidungsspielraum Projektkosten und -laufzeit direkt beeinflussen kann. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen – aber nicht wirklich zielführend.
Wo gibt es genug Personal?
Bei der Ansiedlungsentscheidung ist der Verfügbarkeit des zukünftigen Personals besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Zum einen ist das Einkommensgefälle ungewöhnlich; in Moskau werden für den gleichen Arbeitsplatz zurzeit bis zu achtmal höhere Gehälter gezahlt als an manchen Provinzstandorten. Auch gibt es erhebliche Unterschiede in der Verfügbarkeit von Personal; in Kaluga ist die Lage auch wegen zahlreicher deutscher Firmenansiedlungen eher angespannt, währenddessen an den ehemaligen sowjetischen Biochemiestandorten Pushino oder Obolensk ein Überangebot besteht.
Qualifiziertes Personal ist eher unterrepräsentiert. Ältere Arbeitnehmer verfügen oft über einen veralteten Wissens- und Erfahrungsstand; die jüngere Generation ist hingegen motiviert und selbstbewußt, aber wenig erfahren. Die Absolventenjahrgänge 1990 bis 2005 sind zahlenmäßig geringer und zumeist nicht geeignet. Beim Personalresearch ist zu beachten, dass Leistungsbereitschaft, Qualitätsbewusstsein, Loyalität und Identifikation mit Arbeitsinhalten und dem Arbeitgeber oftmals deutlich anders als erwartet ausgeprägt sind. Entsprechend hoch ist die Bereitschaft zum Arbeitsplatzwechsel.
Mit Normen kreativ umgehen
Bei der Planung des Projektes sollten die geltenden Genehmigungsprocedere vor Planungsbeginn berücksichtigt werden. Das russische Normenwerk ist zum Teil veraltet und weicht erheblich von europäischen Normen ab. Planerische Einzelheiten sind teilweise detailliert vorgeschrieben. Um europäische Planungsqualität, entsprechende Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu erzielen, ist eine „kreative Normeninterpretation“ erforderlich. Ein als Akkuladeraum ausgewiesene Räumlichkeit muss über eine Säurewanne und spezielle Lüftung verfügen, da die geltende Norm aus den 60er Jahren noch auf zu belüftenden Bleiakkus basiert; ist der gleiche Raum als „Wirtschaftsraum“ deklariert, wäre dies trotz praktisch gleicher Nutzung nicht erforderlich. Für Belange des Brandschutzes oder auch technischer Erfordernisse wie Heizkessel, Notstromaggregate usw. gelten separate und stark vom europäischen Normenverständnis abweichende Vorschriften. Das „Russifizieren“ einer europäischen Planung ist problematisch, sehr aufwändig und erfordert oftmals erhebliche Umplanungen. Um eine europäischen Ansprüchen entsprechende und in Russland genehmigungsfähige Planung zu erstellen, sollten unbedingt ein europäisches, in Russland ansässiges Planungsbüro beauftragt werden und parallel zur Planung bereits Behörden eingebunden werden.
Planung ist Einzelfallrecht
Ein Planungsrecht vergleichbar mit deutschen Bebauungsplänen existiert in Russland nicht bzw. befindet sich erst im Aufbau. Auf Basis einer Konzeptplanung muss projekt- und grundstücksbezogen per Genehmigung „im Einzelfall“ die Machbarkeit geprüft werden. Der dann behördlich bestätigte Plan GPSU (vereinzelt wird trotz veränderter Gesetzeslage noch das bis 2009 geltende ARI/IRD-Verfahren angewendet) ist Voraussetzung für den Bauantrag und etwa vergleichbar mit den in Deutschland praktizierten „Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“ im Beitrittsgebiet. Die Baugenehmigung auf Basis der Genehmigungsplanung wird erteilt nach Vorlage eines positiven Gutachtens einer staatlichen Prüfbehörde (Expertisa). Die Einbeziehung einer Prüfstatik ist nicht vorgesehen. Das Prüfverfahren ist gesetzlich auf drei Monate begrenzt; real ist mit etwa sechs bzw. deutlich mehr Monaten zu rechnen.
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