Registrierungspflichtiger Artikel
Energiewirtschaft Die Pandemie beeinflusst auch die EEG-Novelle
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein neues Erneuerbare-Energie-Gesetz. Ein paar Änderungen wurden auch wegen der Auswirkungen der Corona-Maßnahmen eingefügt. PROCESS hat die Änderungen zusammengefasst.
Anbieter zum Thema

Im Jahr 2020 unkten schon einige Experten, wie die EEG-Novelle aussehen wird. Jetzt ist das Gesetz da. Wie bereits absehbar, wurde die zu entrichtende EEG-Umlage gesenkt. 2020 lag sie bei 6,75 ct/kWh, in diesem Jahr beläuft sie sich auf 6,5 ct/kWh.
Der viel kritisierte Punkt des Messkonzepts zur Erfassung fremder Stromverbräuche wurde etwas abgeändert: Ursprünglich hätte man ab dem 31. Dezember 2020 ein überprüfbares Messkonzept für selbst erzeugten erneuerbaren Strom, der an Dritte weitergegeben wird, vorlegen müssen. Bisher durften diese Strommengen geschätzt werden, um festzulegen wie die EEG-Bepreisung für diese aussieht. Da viele Unternehmen wohl nicht in der Lage gewesen wären, bis zum Fristende das vom Gesetzgeber gewünschtes Messkonzept aufzustellen, wurde die Frist dafür um ein Jahr auf den 31. Dezember 2021 verlängert.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen