Unter maßgeblicher Beteiligung einer Chemikerin am Rostocker Leibniz-Institut für Katalyse, Likat, entstand das erste Standardisierungdokument für eine photokatalytische Synthese. Mit der Bezeichnung „DIN Spec 91 457“ hält die Spezifikation konkrete Richtlinien für die CO2-Reduktion durch photokatalytische Synthese fest.
Photoreaktor im Labor - Unter hochreinen Bedingungen wird durch eine angelegte Lichtquelle (Kasten links) der Photokatalysator im Reaktor aktiviert, so dass das eingeleitete CO2 Reaktionen eingehen kann.
(Bild: Likat/ Nordlicht)
Bei der photokatalytischen Synthese kann mithilfe einer Lichtquelle CO2 und Wasser in wichtige Grundstoffe für die chemische Industrie verwandelt werden. Forscher am Likat haben jetzt gemeinsam mit weiteren Kollegen neue Spezifikation für diesen Prozess veröffentlicht.
„Diese Richtlinien stärken unsere weltweiten Bemühungen, das Klimagas Kohlendioxid als Synthese-Rohstoff nutzbar zu machen“, sagt Chemikerin Prof. Dr. Jennifer Strunk, die federführend an der DIN-Formulierung beteiligt war. Die Photokatalyse, bei der die Ausgangsstoffe mittels Licht aktiviert werden, erweise sich hier als ein vielversprechender Weg, erläutert sie weiter. CO2 reagiert im Falle der neuen DIN dabei mit unterschiedlichen Stoffen zu sinnvollen Produkten, üblicherweise mit dem Reaktionspartner H2O. Dient beispielsweise Titanoxid als Katalysator, wird CO2 zu Methan und zu Kohlenmonoxid umgesetzt.
Prof. Strunk: „Nun können Labore weltweit für ihre Experimente zur CO2-Reduktion auf einen Standard zurückgreifen und auch untereinander die Ergebnisse mit einheitlichem Maßstab vergleichen.“ Die DIN-Spezifikation beschreibt u.a., wie der Reaktor konfiguriert sein muss, wie die Proben vorbereitet werden und mit welchen Messungen die Beschaffenheit der Produkte zu dokumentieren ist.
Für lichtgetriebene Prozesse gebe es zwar schon die eine oder andere Normierung, wie Jennifer Strunk sagt, allerdings betreffe dies nur den Abbau von Stoffen, etwa von Stickoxiden in der Luft. „Für die chemische Synthese von Produkten mittels Photokatalysatoren ist es der erste verbindliche Standard.“
Der Wunsch nach einem solchen Standard entstand im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme CO2-Win zur nachhaltigen Nutzung von CO2, an dem neben dem Likat und anderen Universitäten und Instituten auch Industriepartner beteiligt waren, berichtet Prof. Strunk. Sie selbst koordinierte im Rahmen dieser Fördermaßnahme das BMBF-Verbundprojekt Prodigy. Auf ihre Initiative hin fand sich ein Konsortium von Chemikern aus Forschung und Industrie, das Entwürfe für den Standard formulierte und diskutierte.
Die DIN-Spezifikation für die lichtgetriebene CO2-Reduktion gilt für die Bundesrepublik. Sie ist keine Pflicht, doch sie erleichtert es Forschungspartnern, sich in bei Kooperationen auf ein einheitliches Vorgehen zu verabreden. Sie ist auch englisch verfügbar..
(ID:49668869)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.