Brandschutzkanal Brandschutzkanal stellt Funktionserhalt elektrischer Leitungen sicher
Redakteur: Gabriele Ilg
Mit dem Pyroment EK bringt das Unternehmen G+H Isolierung einen neuen Brandschutzkanal auf den Markt, der den Funktionserhalt elektrischer Leitungen für bis zu 90 Minuten sicherstellen soll.
Der Brandschutzkanal Pyroment EK stellt Funktionserhalt elektrischer Leitungen sicher.
(Bild: G+H Isolierung)
Elektro-Installationskanäle (E-Kanäle) dienen dem Schutz elektrischer Leitungen im Brandschutzkanal gegen einen Brand von außen und stellen den Funktionserhalt über einen bestimmten Zeitraum sicher. Genau das leistet der Pyroment EK mit einem Funktionserhalt von E30 bis E90 – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, verspricht der Hersteller.
Dank des dauerhaften und zuverlässigen Schutzes gegen Regen, Frost, UV-Strahlung sowie mechanische Beschädigungen biete er uneingeschränkte Einsatzmöglichkeiten, auch in kritischen Bereichen wie in Tunnel-, Produktions- oder Chemieanlagen, Kraftwerken, Rechenzentren, Kliniken usw.
Der „Neue“ ist ein nach DIN 4102 Teil 12 geprüftes und bauaufsichtlich zugelassenes System mit dem Verwendbarkeitsnachweis abP P-MPA-E-18-008. Die Montage ist einfach und schnell, denn die Einzelteile werden vorkonfektioniert angeliefert und ermöglichen eine Ein-Mann-Montage in allen Größen. Die Brandschutzplatten werden weder verklebt oder geklammert noch verschraubt, sondern in zwei überlappenden Lagen einzeln in den Blechkanal eingelegt oder gestellt.
Der Blechkanal ist maßgeschneidert in individuellen Abmessungen in zwei-, drei- oder vierseitiger Ausführung erhältlich. Dabei lässt sich problemlos eine Direktmontage an Wänden oder Decken auf oder um Kabelpritschen sowie auf Abhängungen oder Konsolen vornehmen. Der Abstand der erforderlichen Abhängungen beträgt 1,25 m. Er kann in verzinktem Stahl oder farbig beschichtet ausgeführt werden, der Blechkanal mit einer maximalen Länge bis 2,3 m. Ein wiederholtes Öffnen und Schließen des Brandschutzkanals zu Revisionszwecken oder für Nachbelegungen ist jederzeit möglich, ohne dass die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird.
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Stand vom 15.04.2021
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