Netzbetreiber stellen Pläne vorWasserstoff-Netz nimmt Form an – 11.200 Kilometer Leitungen geplant
Quelle: dpa
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Damit Wasserstoff in der klimaneutralen Industrie der Zukunft eine tragende Rolle spielen kann, muss er über weite Strecken transportiert werden können. Wie ein solches bundesweites Wasserstoff-Kernnetz aussehen könnte, stellten die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) am 12. Juli 2023 vor.
Die Bundesregierung will einen zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes erreichen.
Wie soll die Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland in Zukunft aussehen? Einen Vorgeschmack darauf gaben nun die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber. „Ziel ist es, so viel wie möglich umzustellen und nicht neu zu bauen“, sagte FNB-Geschäftsführerin Barbara Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Mehr als die Hälfte der Leitungen, durch die künftig Wasserstoff geleitet werden soll, werden heute als Gasleitungen genutzt.
Die Bundesregierung will einen zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes erreichen. So soll vor allem in bestimmten Wirtschaftsbereichen der hohe Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden. Für die angestrebte Klimaneutralität gilt mit Ökostrom erzeugter Wasserstoff – auch grüner Wasserstoff genannt – insbesondere in der Industrie als zentraler Baustein.
Nach dem aktuellen Stand der Planung soll das Netz Leitungen mit einer Gesamtlänge von 11.200 Kilometern umfassen. Es werde lange Verbindungen vom Norden in den Süden Deutschlands sowie von Osten nach Westen geben, sagte Fischer. Wichtig sei es vor allem, große Industriestandorte anzubinden, die ohne Wasserstoff nicht klimafreundlich betrieben werden können, bei denen also etwa eine Elektrifizierung kaum möglich sei. Dazu gehören die Stahl- und die Chemie-Branche.
Zunächst soll das Wasserstoff-Kernnetz in einer ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Die Bundesnetzagentur muss die Ausgestaltung des Netzes genehmigen. In einer zweiten Stufe soll bis Ende dieses Jahres eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden.
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Stand vom 15.04.2021
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