EU-Verpackungsrecht soll Nachhaltigkeit fördern Stichtag 12. August 2026: neue EU-Verpackungsverordnung
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Kunststoffabfälle verringern Recyclingquoten erhöhen: Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung gelten ab dem 12. August 2026 verbindlich strengere Vorgaben zu Mehrwegquoten und Rezyklatanteilen. Ein Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen entlang der Lieferkette: von Erzeuger über Lieferant und Importeur bis zum Vertrieb.
Seit dem 11. Februar 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft, die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Ab dem 12. August 2026 gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt dann die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Dies schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.
Hintergrund der Verordnung ist die stetig steigende Menge an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union. Mit der PPWR verfolgt die EU das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Wiederverwendung und Recycling zu fördern sowie die Nachfrage nach Primärrohstoffen zu senken. Harmonisierte Regeln für Verpackungen sollen künftig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten. Unternehmen müssen die neuen Anforderungen umsetzen, wobei geeignete Software-Lösungen sie unterstützen. Einen groben Überblick zu den anstehenden Änderungen und Pflichten geben die folgenden Abschnitte.
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