Druckgase sicher lagern Druckgasflaschen: Worauf Sie bei der Lagerung wirklich achten sollten

Ein Gastbeitrag von Dipl.-Ing. Sven Sievers* |

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Druckgasflaschen einfach irgendwo im Chemiebetrieb ´rumstehen lassen? Nach dem Motto: Wird schon nichts passieren! Keine gute Idee, meint unser Gastautor. Wer technische Gase in Druckgasflaschen nutzt, braucht sichere Lagermöglichkeiten und muss die Verordnungen und technischen Regeln kennen. Welche Gesetze hier greifen und worauf es bei der Lagerung ankommt? Hier gibt es wichtige Tipps und Hinweise.

Druckgasflaschenschrank mit Sichtfenster
Druckgasflaschenschrank mit Sichtfenster
(Bild: Asecos)

Von Atemluft bis hin zu Spezialgasen in der Chemiebranche: Gase sind meist unsichtbar und doch allgegenwärtig. Sie gehören in vielen Bereichen zum Arbeitsalltag und sind damit unverzichtbar. Jedoch geht von einigen Gasen eine Gefahr aus, die nicht zu unterschätzen ist. Das technische Gas Acetylen etwa, das bei Schweißvorgängen verwendet wird, ist extrem entzündbar und kann explosionsartig reagieren.

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Vorsicht ist bei dem Umgang und der Lagerung somit oberstes Gebot. Die Bereitstellung und Entnahme erfolgt meist über entsprechende Druckgasflaschen. Diese stellen durch ihren Überdruck und Inhalt ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Asecos, der weltweit führende Hersteller von Sicherheitsschränken gemäß der europäischen Norm DIN EN 14470 Teil 1 und Teil 2, bietet die Lösung für die sichere Lagerung von Druckgasflaschen.

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Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Für den Menschen ergeben sich, abhängig von der Gasart, verschiedene Gefährdungen: Gase können sowohl ätzend, entzündbar als auch sauerstoffverdrängend sein. Beispielsweise sind erstickende Gase wie Stickstoff, Argon oder Kohlendioxid in der Lage, Sauerstoff zu verdrängen. Gleichzeitig können sie aber auch oxidierend wirken. Bereitgestellt werden diese Druckgase in der Regel in einem Behälter mit einem Druck von mindestens 200 kPa (Über-druck) oder mehr.

Die Gefahrstoffverordnung setzt den Rahmen: Details regeln die technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung
Die Gesetzeslage im Überblick

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland regelt ausführlich den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Für ein sicheres Handling mit Druckgasen finden Sie hier eine Übersicht über alle wichtigen Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln:

 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

 Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)

 Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS)

• TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen Gefährdungsbeurteilung“

• TRGS 746 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“

• TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (Abs. 10-11)

• TRGS 526 „Laboratorien“

• TRGS 720 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“

• TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter (…)“

• TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen (…)“

Für den sachgerechten Umgang zur Lagerung von Druckgasflaschen gelten eine Vielzahl an Verordnungen und Technischen Regeln, die einzuhalten sind. In den Ausführungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, sind verschiedene technische Vorgaben zu finden.

Ab bestimmten Mengenschwellen ist die Aufbewahrung von Druckgasen in einem Lager vorzusehen.

Entscheidend ist die gelagerte Menge

Die Mengenschwelle für akut toxische Gase liegt bei bis 0,5 Kilogramm oder einem Liter und bei anderen Gasen, z. B. entzündbaren oder oxidierenden, bei bis zu 50 Kilogramm und einer Flasche (> 50 kg). Allgemein gilt, dass bei Mengenangaben, die mit einem „oder“ verknüpft sind, der Arbeitgeber entscheidet, welche Mengeneinheit er anwendet (kg oder l). Bei Mengenangaben, die ein „und“ beinhalten, sind beide Mengen anzuwenden, d. h. schon bei Erreichen einer der beiden Vorgaben gelten der entsprechende Abschnitt zur Lagerung im Lager sowie die besonderen Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 510 (Abschnitte 5, 6, 7 und 10).

Werden Gase z. B. in einem dafür getesteten und zertifizierten Sicherheitsschrank mit 90 Minuten Brandschutz gemäß EN 14470 Teil 2 gelagert, sind die weitreichenden Anforderungen der Abschnitte 5, 6, 7 und 10 der TRGS 510 erfüllt. In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu beachten, dass Druckgasbehälter in Arbeitsräumen, unabhängig der genannten Mengenschwellen, nur in Sicherheitsschränken gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden dürfen.

Die Norm EN 14470-2 gibt in erster Linie die Kriterien für Brandschutz, Prüfung und Dokumentation von Druckgasflaschenschränken vor und umfasst mehrere Sicherheitsanforderungen: Zum einen muss sichergestellt sein, dass im Brandfall für einen Zeitraum von 90 Minuten keine zusätzlichen Risiken zur Brandausbreitung von dem Schrankinhalt ausgehen. Zum anderen muss gewährleistet sein, dass geringe Gasausströmungen innerhalb des Schrankes abgesaugt werden.

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Verschiedene Lagerarten: Zentral oder Dezentral?

Grundsätzlich sind die zentrale sowie die dezentrale Lagerung zu unterscheiden. Bei einem zentralen Versorgungssystem lagern alle benötigten Druckgasbehälter an einem definierten Ort im Gebäude oder Außenbereich. Ein festinstalliertes Rohrleitungsnetz sorgt für die Gaszufuhr an die entsprechenden Verbraucherstellen im Arbeitsraum. Im Gegenteil dazu sind bei einer dezentralen Gasversorgung einzelne, kleine Versorgungseinheiten direkt oder in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz aufgestellt.

Werden alle Vorräte an einem einzigen Ort gelagert, sind Überwachung und Kontrolle einfacher und auch die Lagerkapazität ist größer. Es gelten die Einschränkungen nach TRGS 510 10.3 (4), (7). Im Gegensatz dazu verfügen Sicherheitsschränke über eine kleinere Lagerkapazität, können jedoch direkt in Arbeitsplatznähe aufgestellt werden und erfüllen mit der Feuerwiderstandsklasse G90 die Anforderungen der Abschnitte 10.2 (Organisatorische Maßnahmen) und 10.3 (Bauliche Anforderungen und Brandschutz) der TRGS 510. So ist eine Überwachung des Gasvorrates bequem im Arbeitsraum möglich und die Rohrleitungen zur Entnahmestelle sind kurz. Das spart Materialkosten und minimiert das Leckagerisiko – vor allem beim Einsatz von korrosiven Gasen. Sicherheitsschränke bieten ferner Vorteile durch ihre Flexibilität: Es entfallen teure Baumaßnahmen zur Installation und Instandhaltung von Rohrleitungen, die bei einer Gaszufuhr von einem externen Lagerraum nötig sind.

Bei der dezentralen Lagerung lassen sich zudem unkompliziert Anpassungen an wechselnde Nutzungsanforderungen vornehmen. Auch die Inneneinrichtung ist individuell gestaltbar. Zusätzlich entfallen die Schutzbereiche um die Flaschen – so kann in der Praxis ein Schrank direkt neben einem Laborabzug oder einer Werkbank platziert werden.

Feuerwiderstand von 90 Minuten: G90-Druckgasflaschenschrank

In einem G90-Druckgasflaschenschrank werden Flaschen mit entzündbaren oder toxischen Gasen in Arbeitsräumen sicher eingelagert – häufig werden sie auch zur Entnahme an Druckgasarmaturen angeschlossen und über Rohrleitungen zur Entnahmestelle geführt. Asecos hat eine Lösung entwickelt, die dem Nutzer einen schnellen Überblick über die gelagerten Druckgasflaschen ermöglicht: Der Druckgasflaschenschrank-Klassiker G90 ist auch in einer Variante mit Sichtfenster aus Brandschutzglas erhältlich. Dadurch kann die Kontrolle von Anzeigen im Bereich der Gasarmaturen ohne Öffnen der Tür erfolgen. Dieses Modell hat eine Breite von 60 Zentimetern und bietet Platz für zwei 50 Liter-Flaschen. Geöffnet werden muss der Schrank in der Regel nur noch, um Gasflaschen zu tauschen.

Installation durch die Schrankdecke

Grundsätzlich erfolgt die Installation von Gas- und Elektroleitungen bei Sicherheitsschränken durch die Schrankdecke nach außen. Die Schrankdecke der G90-Modelle von Asecos bietet eine einheitliche Bohrfläche, in der flexibel jede Position zum Durchführen der Gas- oder Elektroleitung verwendet werden kann. Der zulässige Durchführungsbereich ist sowohl außen als auch im Schrankinneren an der Decke eingezeichnet. Das erleichtert die Montage und die Schrankinnentiefe und -breite lassen sich optimal nutzen. Auch verwinkelte Rohrleitungen sind nicht mehr nötig: Leitungen können direkt und sehr nah an der Schrankrückwand realisiert werden. Zu beachten sind lediglich die Vorgaben der DIN EN 14470-2 zu den maximal zulässigen Außendurchmessern der Rohrleitung und Elektrokabel, deren höchst zulässige Anzahl je Druckgasflasche sowie die Herstellervorgaben zu den Mindestabständen der Bohrungen.

* * Der Autor ist Bereichsleiter Produktmanagement & -entwicklung, Asecos GmbH Kontakt: s.sievers@asecos.com

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