Maschinenrichtlinie Cybersecurityund KI werden wichtiger: Was Hersteller und Betreiber sonst noch über die neue Maschinenverordnung wissen müssen
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Im Juli 2023 soll die europäische Maschinenverordnung veröffentlicht werden. Sie wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Die neue MVO enthält zahlreiche Änderungen zur Maschinensicherheit, die Hersteller und Betreiber beachten müssen. Sie ist unmittelbar nach ihrer Verabschiedung in allen EU-Staaten gültig und 42 Monate nach dem Inkrafttreten verbindlich anzuwenden.

Die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte“ ist das für Hersteller verbindliche Regelwerk für die Maschinensicherheit in der Europäischen Union. Sie definiert verbindliche Anforderungen an Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme von Maschinen und verwandten Produkten und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit. Mit der Maschinenprodukteverordnung habe die Europäische Union ihr Regelwerk an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Dafür wurden im Vergleich zur aktuellen, noch gültigen Maschinenrichtlinie die Inhalte erweitert und in einigen Punkten konkretisiert, erklärt der Tüv Süd in einer Pressemeldung. Änderungen betreffen z.B. neue Sicherheitsrisiken durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung, die von der bisherigen Maschinenrichtline nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden.
Sicherheit hat hohe Priorität
Die neue Verordnung enthält unter anderem Anforderungen für die Cybersecurity von Sicherheitssteuerungssystemen und konformitätsbezogener Software, für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen sowie für autonome und ferngesteuerte Maschinen und kollaborative Roboter bzw. Cobots. Zudem wird mit der MVO auch der Begriff der „wesentlichen Änderung“ auf der europäischen Ebene eingeführt.
Eine weitere wichtige Änderung der MVO ist die verpflichtende Konformitätsbewertung für sechs Produktkategorien durch eine Benannte Stelle. Das betrifft konkret gelistete Maschinen und verwandte Produkte, deren Einsatz mit besonders hohen Risiken verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeughebebühnen oder selbstlernende bzw. teilweise selbstlernende Maschinen. Die Konformitätsbewertung für diese Produkte beinhaltet auch eine Baumusterprüfung.
Anwendungsbereich der MVO wurde erweitert
Die Hoch-Risiko-Produkte sind in Anhang I, Teil A der Maschinenverordnung gelistet. Die neue Verordnung erfasst die gesamte Lieferkette und nennt konkrete Verpflichtungen für alle Marktbeteiligten. Damit müssen sich in Zukunft beispielsweise auch Händler von Maschinen und von Gebrauchtmaschinen stärker mit diesem Thema auseinandersetzen. Auf der anderen Seite bringt die Maschinenverordnung auch Erleichterungen. So sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten für Maschinenhersteller durch die Möglichkeit zur Digitalisierung von Montage- und Betriebsanleitungen sowie der EU-Konformitätserklärung deutlich reduziert werden.
Hersteller sollten früh mit Anpassungen starten
Das genaue Datum für das Inkrafttreten der neuen MVO ist noch nicht bekannt. Nachdem das Europäische Parlament die Verordnung am 18. April 2023 verabschiedet hat, wird mit der Veröffentlichung im Juli 2023 gerechnet. Das Inkrafttreten erfolgt 20 Tage nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Frist bis zur Anwendung soll 42 Monate betragen. Sie beginnt mit dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung. „Erfahrungsgemäß werden sich die meisten Hersteller aufgrund der Übergangsfrist nur langsam mit den neuen Vorgaben zum Inverkehrbringen und zur Inbetriebnahme von Maschinen und Maschinenprodukten auseinandersetzen“, sagt Pascal Staub-Lang. „Aber da die Umsetzung voraussichtlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, sollten sich die betroffenen Unternehmen sehr frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen.“
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