Fachsymposium „20 Jahre Zema“

Aus Chemieunfällen lernen – Störfallauswertung der Zema wird 20 Jahre

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Laut Zema ist es sinnvoll, die Meldepflicht nicht nur an die immissionsseitigen Folgen zu knüpfen, sondern Ereignisse einer bundesweiten Erfassungs- und Meldepflicht zu unterwerfen, wenn eine relevante Menge gefährlicher Stoffe beteiligt ist oder freigesetzt wird. Dies sieht die Seveso-III-Richtlinie (seit 2012 in Kraft) und die Störfall-Verordnung zwar vor, jedoch sind die Mengen mit 5 % der Mengenschwellen sehr hoch. So fallen Betriebsbereiche nur selten unter Regelungen mit erweiterten Pflichten. Selbst die europäische Kommission hatte bei der Novellierung der Seveso-II-Richtlinie vorgeschlagen, diese Menge auf 1 % abzusenken. Dieser Schwellenwert wurde vom Europäischen Parlament jedoch nicht akzeptiert.

In Frankreich müssen alle Unfälle gemeldet werden

Ein Blick in die französische Datenbank Aria zeigt, dass auch eine einfachere Regelung möglich wäre, die noch dazu eine größere Akzeptanz in der Nachbarschaft von Industrieanlagen schaffen würde. „In Frankreich sind die Betreiber dazu verpflichtet, alle Unfälle und Beinaheunfälle an die jeweilige Inspektionsstelle zu melden“, sagte Simon-Pierre Eury vom Bureau d'Analyse des risques et Pollutions Industriels (Barpi). In seinem Vortrag betonte er, dass es schwierig ist, zwischen Unfall und Beinaheunfall zu unterscheiden. Insgesamt enthält die Datenbank rund 43 000 Ereignisse (85 % aus Frankreich, 15 % aus dem Rest der Welt).

In der abschließenden Podiumsdiskussion äußerte sich Dr. Konrad Fischer von Bayer Technology Service dagegen kritisch, ob größere Datenmengen bessere Lerneffekte im Vergleich zu den derzeit veröffentlichten Unfallberichten auf der Zema-Webseite erzielen würden. „20 gemeldete Störfälle pro Jahr sind nicht wirklich viele. Ich habe mich in den letzten Jahren aber mit hunderten solcher Störfälle befasst und nur durch einen einzigen etwas dazugelernt“, so Fischer.

Verordnung für Biogasanlagen soll Sicherheitsdefizite verbessern

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) der BAM verfolgt derzeit noch ein anderes Thema besonders stark: die Sicherheitsdefizite in den rund 8000 deutschen Biogasanlagen. Die Webseite www-initiative-mit-weitblick.de hat mitgezählt und verzeichnet seit 2010 97 Unfälle in diesen Anlagentypen. Nach Angaben der KAS brannten und explodierten 47 der betroffenen Reaktoren.

„Die Sicherheitskultur in Biogasanlagen beschäftigt uns schon seit zehn Jahren. Die gesamte Branche leidet unter einem grundsätzlichen Sicherheitsdefizit“, sagte Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Das Umweltbundesamt hat deshalb einen Vorschlag für eine Bundes-Immissionsschutzverordnung für Biogasanlagen erstellt. Auch im Arbeitskreis „Biogasanlagen“ der KAS wird derzeit an einem Technischen Regelwerk für den Umgang mit Biogas gearbeitet. Aus den bisher festgestellten Mängeln hat die Kommission bereits Empfehlungen herausgearbeitet:

So soll in den Anlagen eine explosionsfähige Atmosphäre vermieden werden und ein Festigkeitsnachweis (insbesondere bei Wind- und Schneelasten) für die verwendeten Foliensysteme vorliegen. Zudem sollen die Anlagenbetreiber Schulungen für sicherheitsrelevante Aufgaben erhalten.

* Der Autor ist Redakteur bei PROCESS. E-Mail-Kontakt: tobias.hueser@vogel.de

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