Fremdfirmenmanagement

Fremdfirmenmanagement sorgt für verlässliche Kontraktoren

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In sechs Schritten zum Ziel

Bleibt die Frage nach der praktischen Umsetzung des geforderten Fremdfirmenmanagement. Da die Kontraktoren in jedem Betrieb individuelle Abläufe berücksichtigen müssen, kann es dafür keine Musterbeispiele geben. Dennoch hat sich aus Sicht von Grimmeiß, eine wirksame Lösung herauskristallisiert, deren Aufbau sich in sechs verschiedene Phasen gliedert:

  • Planung: Anstehende Arbeiten müssen bestimmt und Gefährdungen für Beschäftigte und für die Anlage ermittelt werden.
  • Auswahl der Fremdfirma: Unternehmen sollten Kriterien wie Referenzen oder Empfehlungen, Sicherheitszertifikate, Positivlisten bewährter Fremdfirmen und Selbstauskünfte der Kontraktoren heranziehen.
  • Auftragsvergabe: Beide Parteien müssen Vorgaben wie Fremdfirmenrichtlinien und Sicherheitsregeln besprechen, Ansprechpartner bestimmen, Rechte des Auftraggebers definieren und klären, ob weitere Subunternehmen am Projekt beteiligt sind.
  • Einweisung: Damit Kontraktoren sicher an Anlagen arbeiten können, ist diese Phase dazu da, Fremdarbeiter in die Betriebsabläufe einzuweisen.
  • Ausführung: Im Laufe des Instandhaltungsprozesses sollte der Auftraggeber kontrollieren, ob alle Vereinbarungen eingehalten werden. Zudem muss der Dienstleister verpflichtet sein, Probleme zu melden.
  • Beurteilung: Abschließend kann der Anlagenbetreiber neben Qualität und Auftragsabwicklung auch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bewerten.

Die in der Studie befragte Unternehmen betonen, dass das Fremdfirmenmanagementsystem nicht isoliert aufgebaut, sondern Teil eines Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sein müsse. Nach einer kostenfreien Begutachtung des AMS durch die BG RCI, kann ein Unternehmen das Gütesiegel „Sicher mit System“ erhalten, das die wesentlichen organisatorischen Grundpflichten des Arbeitsschutzes und ein Fremdfirmenmanagment nachweist und drei Jahre gültig ist.

Viele Unternehmen fordern von ihren Kontraktoren auch den Nachweis eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems inklusive Mitarbeiterausbildung. Diese Qualifikation erlangen viele Dienstleister durch das so genannte „SCC – Sicherheits Certifikat Contraktoren“. Um ein SCC-Zertifikat zu erhalten, müssen Fremdfirmen und ihre Mitarbeiter die Anforderungen aus dem normativen SCC-Regelwerk erfüllen, das durch einen Arbeitskreis der Deutschen Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle (DGMK) formuliert und gepflegt wird. Das Dokument enthält u.a. Fragen zum Arbeitsschutz, von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung.

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