Mehr Anreize nötig RCI-Studie sieht EU-Regeln als Bremse für erneuerbaren Kohlenstoff

Quelle: Renewable Carbon Initiative 3 min Lesedauer

EU-Vorgaben bremsen nach Einschätzung der Renewable Carbon Initiative (RCI) weiterhin den Hochlauf erneuerbarer Kohlenstoffquellen in der Chemie- und Materialwirtschaft. Ein neuer Bericht nennt Hürden in Regelwerken wie ETS, REDIII und PPWR und fordert klarere Definitionen, weniger Bürokratie und stärkere Anreize für biobasierte, CO2-basierte und recycelte Rohstoffe.

Eine Studie der Renewable Carbon Initiative (RCI) sieht in EU-Vorschriften wie ETS, REDIII und PPWR weiterhin zentrale Hürden für den Einsatz erneuerbarer Kohlenstoffquellen in Chemikalien und Materialien.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Eine Studie der Renewable Carbon Initiative (RCI) sieht in EU-Vorschriften wie ETS, REDIII und PPWR weiterhin zentrale Hürden für den Einsatz erneuerbarer Kohlenstoffquellen in Chemikalien und Materialien.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Eine von der Renewable Carbon Initiative (RCI) veröffentlichte Studie kommt zum Schluss, dass die bestehenden EU-Richtlinien weiterhin erhebliche Hindernisse für erneuerbare kohlenstoffbasierte Chemikalien und Materialien schaffen – trotz wachsender politischer Ambitionen, die europäische Wirtschaft zu defossilisieren. Der Bericht nennt konkrete Hindernisse und die entsprechenden Artikel in den Vorschriften, erklärt, warum sie ein Problem darstellen, und liefert praktische Vorschläge für bevorstehende Gesetzesrevisionen.

Der neue Hintergrundbericht „Policy Barriers for Renewable Carbon Uptake” (Politische Hindernisse für die Einführung erneuerbarer Kohlenstoffquellen) identifiziert auf der Grundlage einer Umfrage unter RCI-Mitgliedsunternehmen zehn konkrete politische Hindernisse in sieben EU-Rechtsrahmen, darunter das EU-Emissionshandelssystem (ETS), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie(REDIII), die neue Verpackungsverordnung (PPWR) und die Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD). Diese Hindernisse verzögern den Übergang von fossilen zu biobasierten, CO2-basierten und recycelten Kohlenstoffquellen.

Unterschiedliche Hindernisse für die Nutzung von erneuerbarem Kohlenstoff, die in politischen Dokumenten identifiziert wurden(Bild:  RCI 2025)
Unterschiedliche Hindernisse für die Nutzung von erneuerbarem Kohlenstoff, die in politischen Dokumenten identifiziert wurden
(Bild: RCI 2025)

Regulatorische Diskrepanzen

Die Studie zeigt, dass die aktuellen Vorschriften oft zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen. So gelten für biobasierte Produkte strengere Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsnachweise als für fossile Alternativen, während Subventionen für Biokraftstoffe die Rohstoffmärkte für die Verwendung von Materialien verzerren. Ein großes Problem ist die regulatorische Unsicherheit für Investitionen in Carbon Capture and Utilisation (Kohlenstoffabscheidung und -nutzung; CCU) aufgrund der Auslaufklausel, wonach die zeitlich begrenzte Anerkennung von aus fossilen Brennstoffen gewonnenem CO2 zu Investitionshorizonten führt, die mit den Finanzierungszyklen der Industrie unvereinbar sind. Dies droht CCU-Projekte zu verzögern oder zu verhindern, die für klimaneutrale Wertschöpfungsketten unerlässlich sind, insbesondere in Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen.

Veraltete Definitionen und irreführende Klassifizierungen

Das häufigste Hindernis ergibt sich nach Angaben der Renewable Carbon Initiative (RCI) aus übermäßig restriktiven Definitionen, die zu viele erneuerbare Kohlenstoffprodukte ausschließen. So würden Regelungen etwa im EU-Emissionshandelssystem (ETS) oder in der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) ganze Kategorien innovativer, klimafreundlicher Produkte von Anreizen oder vom Marktzugang ausnehmen. Besonders kritisch bewertet die RCI die Beschränkung von Carbon Capture and Utilisation (CCU) im ETS auf Produkte mit einer Lebensdauer von mehreren Jahrhunderten, wodurch die zirkuläre Substitution fossiler Rohstoffe durch CCU weitgehend unberücksichtigt bleibe. Auch Recycling als Beitrag zur Aufrechterhaltung von Produktkreisläufen werde in diesem Rahmen bislang vernachlässigt.

Zudem würden irreführende Klassifizierungen zusätzliche Hürden schaffen. Als Beispiele nennt die Initiative die SUPD-Definition von „natürlichem Polymer“, die industriell hergestellte naturidentische Polymere ausschließt, sowie einen PPWR-Anhang, der biologisch abbaubare Kunststoffe pauschal zusammenfasst, unabhängig von tatsächlicher Abbaubarkeit oder Recyclingfähigkeit.

Auch die Umsetzung vieler Vorgaben steht den Studienautoren zufolge häufig nicht im Einklang mit der industriellen Praxis und binde Ressourcen, die für die Transformation benötigt würden. So sei etwa die Berechnung von Mindestanteilen an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) für jedes Werk und jedes Produktformat äußerst aufwendig und lenke von der Ausweitung der PCR-Nutzung und der Verbesserung der Recyclingquoten ab. Vorschriften sollten daher so gestaltet sein, dass Unternehmen sie effizient und mit vertretbarem Aufwand umsetzen können.

Als größtes Problem sieht die RCI nicht eine einzelne Regelung, sondern das Fehlen eines kohärenten Förderrahmens für erneuerbaren Kohlenstoff in der Chemie- und Materialwirtschaft. Nach Einschätzung der Mitglieder fehlten klare Ziele und Anreize, die den Markthochlauf erneuerbarer Kohlenstoffquellen unterstützen.

Die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem Anpassungen restriktiver Definitionen in ETS und PPWR, differenziertere Regeln für CCU-Quellen, praktikablere Ansätze zur Reduzierung unnötiger Bürokratie sowie eine bessere Angleichung von Nachhaltigkeitsanforderungen für unterschiedliche Kohlenstoffquellen und Anwendungsfälle.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

(ID:50702905)